Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU- Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlussempfehlung zu und sieht in ihr eine sinnvolle und praxisnahe Weiterentwicklung des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt.
Wir freuen uns besonders über die Integration des Vollzugs in freier Form, der nun landesrechtlich abgesichert ist. Durch § 22 Abs. 8 wird eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen, um in geeigneten Fällen den Vollzug der Jugendstrafe flexibler auszugestalten, auch außerhalb unseres Landes.
Die Verordnungsermächtigung in Absatz 9 gibt unserem Justizministerium die Flexibilität, eigene Strukturen aufzubauen, ohne auf Bundeslandgrenzen beschränkt zu sein. Das schafft echte landeseigene Lösungen, reduziert Rückfallquoten und entlastet Anstalten. Damit trägt der Gesetzentwurf auch dem Umstand Rechnung, dass der Jugendstrafvollzug in besonderem Maße auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet ist.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Auch die Möglichkeit der Verkürzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit entlastet den Strafvollzug und gibt die richtigen Anreize.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen für einen modernen Rechtsstaat und einen Justizvollzug, der mit der Zeit geht, ohne bewährte Grundsätze in Frage zu stellen.
Liebe Kollegin Frau von Angern, die Einführung eines Mindestlohns im Strafvollzug werden wir wahrscheinlich nicht hinbekommen. Das kann kein Ziel sein. Es ist immer noch eine Strafe und niemand geht ins Gefängnis, um dort einer regulären Arbeit nachzugehen. Der Grund der Haft ist ein völlig anderer.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, und von Jörg Bernstein, FDP - Eva von Angern, Die Linke: Ist das irreguläre Arbeit?)
Die CDU-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu.