Tagesordnungspunkt 25
Zweite Beratung
Steuerlast von Rentnerinnen und Rentnern nehmen - Renten unter 1 800 € von der Steuerpflicht freistellen!
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5013
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6505
(Erste Beratung in der 83. Sitzung des Landtages am 23.01.2025)
Herr Gürth wird uns zu dem Thema berichten. - Bitte schön.
Detlef Gürth (CDU):
Frau Präsidentin! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5013 in der 83. Sitzung am 23. Januar 2025 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.
Mit dem Antrag möchte die Fraktion Die Linke erreichen, die Landesregierung aufzufordern, auf der Bundesebene unter anderem mit der Initiierung von Bundesratsinitiativen aktiv zu werden, um die Rentenbesteuerung zu vereinfachen und Renten unter 1 800 € von der Steuerpflicht durch Anhebung des Altersentlastungsbetrages freizustellen. Darüber hinaus soll die gesetzliche Rente zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden, um das nach Auffassung der Antragstellerin ungerechte Zweiklassensystemen zwischen gesetzlicher Rente und privilegierten Alterseinkommen für Beamte, Abgeordnete und Freiberufler zu überwinden.
Die erste Beratung zu diesem Antrag sollte in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 27. Februar 2025 erfolgen. Der Antrag wurde jedoch aufgrund der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene und der dort bevorstehenden Regierungsbildung zunächst von der Tagesordnung genommen. Aus diesem Grund befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 83. Sitzung am 30. Oktober 2025 mit dem Antrag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Ablehnung des Antrages wurde darin mit 9 : 2 : 1 Stimmen empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 56. Sitzung am 26. November 2025 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 2 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Im Anschluss daran nahm der federführende Ausschuss für Finanzen den Antrag am 15. Januar 2026 erneut auf die Tagesordnung und beschloss mit 7 : 1 : 4 Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/6505 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.