Guido Kosmehl (FDP):
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte über einen generellen Abschiebestopp in den Iran ist keine einfache. Sie zwingt uns dazu, zwei Grundprinzipien unseres Rechtsstaates zusammenzudenken: einerseits die Durchsetzung des geltenden Rechts und andererseits die Verantwortung für die Folgen staatlichen Handelns.
Für die Freien Demokraten ist dabei unstrittig, dass ein Staat grundsätzlich die Ausreise von Ausreisepflichtigen durchsetzen muss. Abschiebungen dürfen dabei jedoch kein blinder Vollzug sein. Aber sie gehören eben zum funktionierenden Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland dazu.
(Zustimmung)
Wenn der Staat hierbei nicht dauerhaft handelt, verliert er an Glaubwürdigkeit. Zugleich, werte Kolleginnen und Kollegen, dürfen Abschiebungen aber nicht losgelöst von der tatsächlichen Lage im Herkunftsland erfolgen. Sie dürfen nicht rein formell betrachtet werden, wenn sich die Situation vor Ort dramatisch zuspitzt.
Die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes zeichnen ein klares Bild im Iran: massive staatliche Repressionen, willkürliche Verhaftungen, fehlende rechtsstaatliche Garantien, Morde und Folter. Diese Lage ist eine nüchterne Tatsachenbeschreibung. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Bundesländer Abschiebungen in den Iran zeitlich befristet ausgesetzt oder faktisch nicht vollzogen, aber stets unter klaren Bedingungen und mit Ausnahmen.
Das ist aus Sicht der Freien Demokraten kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck staatlicher Verantwortung. Denn ein Rechtsstaat muss nicht nur handeln, sondern er muss auch abwägen. Unser Ansatz ist daher klar: Abschiebungen ja, aber nur auf der Grundlage einer belastbaren und aktuellen Lagebewertung durch die Bundesregierung. Diese Bewertung ist zwingend notwendig, um Entscheidungen rechtssicher, nachvollziehbar und verantwortbar auch zu treffen.
Einen pauschalen, unbefristeten Abschiebestopp per se halten wir für schwierig, weil er Rechtsunsicherheit schafft und der Dynamik internationaler Krisen nicht gerecht wird. Genauso problematisch wäre es aber, Abschiebungen einfach so durchzuführen, als wäre die Situation im Zielland nicht, wie sie gerade ist.
(Zustimmung)
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Ausschuss darüber intensiv diskutieren, vielleicht auch unter Darlegung des aktuellen Lageberichts. Lassen Sie uns auch schauen, ob es nicht Fälle gibt von vollziehbar Ausreisepflichtigen, insbesondere Straftätern, in denen eine Abschiebung aus unserer Sicht auch vollziehbar wäre. Deshalb, glaube ich, ist es der richtige Weg, beide Anträge zu einer Sachdebatte in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. - Vielen Dank.