Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Vielen Dank für die   bis auf den von einer Fraktion   sehr inhaltlichen Beiträge. Tatsächlich ist es auch das, was wir erreichen wollten: Wir wollten eine Debatte anstoßen. Wir wollten auf eine Möglichkeit, die im Land bereits erprobt ist, hinweisen. Tatsächlich ist eine Ausschussbefassung jetzt genau das Richtige, um diesen Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren.

Über die Ankündigungen der großen Fraktionen, dass das in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nichts mehr werden wird, bin ich ein bisschen enttäuscht. Man kann das dann zeitlich natürlich noch machen. Wir haben in dieser Legislaturperiode noch einige Monate vor uns. Etwas, das uns allen, glaube ich, helfen würde, wäre eine qualifizierte Anhörung.

Zu der Begründung muss ich sagen: Das ist tatsächlich ein Fehler. Das ist mir durchgerutscht, das muss geändert werden. Und was ich auch noch einmal sagen will: Es geht darum, eine Möglichkeit zu schaffen; niemand muss dieses Instrument, selbst wenn es denn gesetzlich normiert und verankert wäre, tatsächlich in Anspruch nehmen.

„Bürgerräte“ ist nun einmal ein etablierter Begriff, den nicht ich mir ausgedacht habe, den sich nicht die grüne Landtagsfraktion ausgedacht hat. Er ist auf der Bundesebene bereits eingeführt. In Osterburg wird es ebenfalls Bürgerrat genannt. Das kann man dann, um die Breite abzubilden   das ist auch nur eine Möglichkeit, eine Chance; ich habe nur die Beispiele genannt, wie sich Vielfalt im besten Fall dann auch in einem Bürgerrat abbilden sollte  , auf die Einwohnenden beziehen, etwa bei einem Losverfahren.

Ich freue mich auf die Anhörung. Ich hoffe, man kann sie gleich in der nächsten Innenausschusssitzung terminieren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Tobias Krull, CDU, lacht)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Lüddemann.