Daniel Rausch (AfD):
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt soll zu einer erheblichen Beschleunigung von Straßenplanungs- und genehmigungsverfahren führen. Wir alle wissen, dass solche Verfahren schon einmal zwischen einem und drei Jahren dauern können. Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es möglich sein, Ersatzneubauten ohne Planfeststellungsverfahren zu bauen. In § 37 des Straßengesetzes soll es jetzt klare Abgrenzungen geben, wann Planfeststellungen nötig sind und wann nicht. So können z. B. Ersatzbauten von Brücken leichter und ohne größeren bürokratischen Aufwand gebaut werden. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es möglich sein soll, eine digitale Planfeststellung durchzuführen. So können zukünftig eine Onlineauslegung sowie digitale Anhörungen und Erörterungen durchgeführt werden. Alle Beteiligungsrechte bleiben erhalten, nur der Zugang ist effizienter. Das bedeutet für die Bürger einen einfacheren Zugang, weniger Papier und schnelle Kommunikation.
Neu eingeführt wird die Genehmigungsfiktion in § 24 des Straßengesetzes. Wenn innerhalb von zwei Monaten keine Stellungnahme eingeht, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Damit könnte ein endloses Warten auf eine Rückmeldung beendet sein. Ich bin gespannt, wie sich diese Maßnahme bewähren wird.
Die in § 37f des Straßengesetzes vorgesehenen Möglichkeiten, einen Projektmanager einzubinden, sehe ich eher skeptisch. Die Planfeststellung ist eine Kernaufgabe der Verwaltung und ein Outsourcing sollte nur im Einzelfall mit Wirtschaftlichkeitsnachweis zugelassen werden.
Die in § 9a und in § 36 des Straßengesetzes vorgesehenen Erweiterungen der Duldungspflichten und Vorarbeiten beinhalten, dass die Eigentümer und Nutzer künftig notwendige Vorarbeiten wie Kampfmittelsondierung und archäologische Untersuchungen dulden müssen. Zu denken gibt mir dabei, dass explizit für § 9a des Straßengesetzes vorgesehen ist - ich zitiere :
„das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 17 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) wird insoweit eingeschränkt.“
Meine Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion kritisieren die neuen Regelungen für Wind- und Solaranlagen entlang von Straßen. Hierfür werden Erleichterungen geschaffen, indem Abstandsvorgaben und Nutzungsmöglichkeiten aufgeweicht werden. Das heißt, Anlagen für erneuerbare Energien sollen künftig schneller entlang bestehender Verkehrsstraßen gebaut werden können.
In meiner ersten Rede zu dem Thema habe ich auch geänderte Formulierungen, die Neusprechversionen, kritisiert. Ob man das alles mitmachen muss, nur weil es so im Bundesfernstraßengesetz steht, ist fraglich.
Alles in allem werden wir sehen, ob diese Maßnahmen eine Planungsbeschleunigung und damit insgesamt ein schnelleres Bauen ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Jetzt muss nur noch das Verbandsklagerecht eingeschränkt werden. Aktuell haben wir den Sachstand, dass der NABU einen Eilantrag auf Baustopp bei der A 143 in Halle gestellt hat. Das ist, so wie es jetzt in der „Volksstimme“ zu lesen ist, auch schon bei der CDU angekommen. Die AfD-Fraktion hat am 10. Oktober einen entsprechenden Antrag in der Drs. 8/6017 mit dem Titel „Verbandsklage einschränken - Genehmigungsprozesse straffen“ eingebracht.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Der war damals schon falsch!)
Werte CDU bzw. ich wollte Herrn Heuer eigentlich persönlich ansprechen, er ist aber nicht anwesend. Dieser Antrag liegt im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Er wurde schon mehrfach von der Tagesordnung genommen. Wenn es Ihnen, liebe CDU, wirklich ernst mit dem Thema ist, dann unterstützen Sie uns. Wenn das Thema für Sie nur Wahlkampf ist, dann ist es einfach nur heiße Luft.
Werte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird sich aus den oben genannten Gründen bezüglich der Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Danke.
(Zustimmung bei der AfD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke.