Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine moderne Mobilitätsinfrastruktur ist grundlegend für unsere Gesellschaft. Ich glaube, wir sollten ehrlich sein: Trotz aller Bestrebungen, die wir im Land unternommen haben, um den ÖPNV auszubauen - für den Individualverkehr ist der Pkw und damit die Straße unersetzlich.
Deshalb stehen die Kommunen im Land gerade in den Startlöchern und auch der Landesstraßenbau wartet auf die heutige Entscheidung des Landtages. Denn nicht nur die Finanzmittel, die der Bund uns im Augenblick zur Verfügung stellt, sondern auch einfach die unendlich langen und schleppenden Planungs- und Genehmigungsverfahren schreien geradezu nach Beschleunigung.
(Zustimmung bei der FDP)
Diese erreichen wir mit dem heute zum Beschluss vorliegenden Gesetzentwurf. Die Anpassungen, die darin vorgeschlagen werden, sind das Ergebnis intensiver Beratungen, zahlreicher Anhörungen und einer engen Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachverbänden und weiteren Akteuren. Für diese Gespräche bedanke ich mich ausdrücklich.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Lassen Sie mich drei Punkte besonders hervorheben.
Erstens. Wir sorgen für Planungsbeschleunigung und für Digitalisierung. Mit der Neufassung des § 37 des Straßengesetzes Sachsen-Anhalt schaffen wir eine klare Definition des Begriffes „Änderung“. Dieser hat bisher zu einer Menge von Planfeststellungspflichten geführt; das erledigen wir damit. Viele von den Ersatzneubauten, die der eine oder andere von Ihnen gerade auch mit den Mitteln der Infrastruktur schon vor Augen hat, die gemacht werden müssen, können auf diese Art und Weise deutlich schneller realisiert werden.
Zudem ermöglichen wir Wiederaufbaumaßnahmen nach Naturkatastrophen. Gerade in einem Land, in dem Elbe, Saale und andere Flüsse immer wieder einmal über die Ufer treten wir alle wissen, wie Hochwasser sich anfühlt , ist das aus meiner Sicht unerlässlich.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Und natürlich werden die Verfahren in Zukunft digital laufen.
Das Zweite, was wir gemacht haben, ist natürlich, das Landesrecht mit dem Bundesrecht zu harmonisieren. Ich kann Ihnen heute schon sagen: Alles, was der Bund auf den Weg bringen wird, um im Bereich Planung und Genehmigung zu beschleunigen, werden wir in Sachsen-Anhalt auch umsetzen. Denn das sind wir meiner Meinung nach den Menschen, den Unternehmen und den Kommunen in unserem Land schuldig.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)
Darüber hinaus haben wir einige eher technisch klingende Aspekte eingeführt, z. B. den Begriff der außerörtlichen Gemeindestraße oder aber das Thema der korrigierenden Umstufung einer Straße. Wir haben darüber hinaus für den ÖPNV eigenständige Umleitungsführungen in den Gesetzentwurf geschrieben. Sie merken hin und wieder, dass gerade für den Schülerverkehr lange Umleiterverkehre erforderlich sind. Wenn wir den Schülerverkehr daraus ausgrenzen können und nicht über die normalen Umleitungen schicken müssen, dann haben wir deutliche Zeitverkürzungen an der einen oder anderen Stelle. Das sollten wir nutzen und das werden wir mit diesem Gesetz in Zukunft möglich machen.
Abschließend gebe ich noch einen Hinweis, weil es dazu auch schon Diskussionen gab. Wir haben im parlamentarischen Verfahren § 23 Abs. 5 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt neu vorgeschlagen. Dazu gab es eine Nachfrage, bis wohin denn der Straßenbaulastträger und ab wo der Pflichtige zur Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend § 78a des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet ist.
Die schadlose Abführung des Straßenoberflächenwassers beginnt an der Straßenoberfläche - Sie ahnen es - und wird durch die Wahl der Oberflächenbefestigung, des Straßengefälles, der Anordnung von Gossen und Straßenabläufen und der Anschlussleitung zum Abwasserkanal des Niederschlagswasserbeseitigungspflichtigen nach Landeswassergesetz beeinflusst. Diese Anlagen, meine Damen und Herren, sind Bestandteil der Straßenbaulast und werden vom Straßenbaulastträger eigenständig errichtet, betrieben und unterhalten. Für diesen Teil der Straßenentwässerung ist der Träger der Baulast auch weiterhin zuständig, da er die Hoheit über die Ausgestaltung dieser Anlagen hat. Erst ab der Einleitung in den Abwasserkanal des Aufgabenträgers der Niederschlagswasserbeseitigung obliegt diesem die weitere schadlose Abführung des Straßenoberflächenwassers.
Daran, dass ich das jetzt hier so vorgetragen habe, sehen Sie, dass es Diskussionen dazu gegeben hat. Ich glaube, dass wir damit einmal sehr deutlich zu Protokoll gegeben haben, was der Gesetzgeber dazu vorgesehen hat.
Meine Damen und Herren! Das zweite Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Schritt. Wir sorgen dafür, dass unser Gesetz modern und leistungsfähig ist, und wir sorgen vor allen Dingen dafür, dass die Straßen im Land modern und leistungsfähig sind. Deshalb warten tatsächlich die Kommunen und die Landesstraßenbaubehörde darauf. Ich hoffe, dass wir das sofort umsetzen können, sobald der Landtag von Sachsen-Anhalt das beschlossen hat.
Mein Dank geht noch einmal an alle, die sich an den Diskussionen beteiligt haben. Ich bin überzeugt, dass heute ein wirklich gutes Gesetz auf den Weg gebracht wird. - Ich danke Ihnen.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke Frau Hüskens.