Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke greift zweifellos ein Thema auf, das Menschen bewegt. Steigende Wohnkosten und Energiepreise, Energieschulden sowie die Angst vor Wohnungsverlust sind reale Probleme, die wir nicht kleinreden. Gerade deshalb schulden wir den Betroffenen keine symbolischen Beschlüsse, sondern rechtssichere, wirksame und dauerhaft tragfähige Lösungen.

(Zustimmung bei der FDP)

Mietrecht, Kündigungsschutz, Stromsteuer, Strompreisaufsicht oder ein generelles Verbot von Energie- und Versorgungssperren betreffen zunächst die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Forderungen, die rechtlich nicht ohne Weiteres durch das Land umgesetzt werden können, erzeugen Erwartungen bei Menschen in schwierigen Lebenslagen, die möglicherweise nicht eingelöst werden können.

Der Antrag wirft aber auch erhebliche verfassungs- und ordnungsrechtliche Fragen auf, die im Antrag selbst offenbleiben. Ein pauschales Moratorium für Zwangsräumungen im Winterhalbjahr greift tief in bestehende Eigentumsrechte, in die Vertragsfreiheit und nicht zuletzt in gerichtliche Entscheidungen ein. Überdies enthält der Antrag keine tragfähigen Lösungsansätze. Er bündelt ganz unterschiedliche Themen von Mietrecht über Energiepolitik bis zur Grundsicherung, ohne eine klare Priorisierung, ohne Finanzierungskonzepte und ohne eine Folgenabschätzung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Es wird nicht dargelegt, welche Kosten auf das Land zukämen, welche Auswirkungen bei der praktischen Umsetzung zu erwarten wären, etwa für kleine Vermieter, kommunale Wohnungsunternehmen oder die Versorgungssicherheit im Energiesektor.

Auch die Erwägungen aus der Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales vom 5. September 2025 zur Drs. 8/5319 finden in dem Antrag keinen Niederschlag. Dabei wurden bereits in der Anhörung verschiedene Punkte dieses Antrags ausgiebig diskutiert.

Schließlich ignoriert der Antrag, dass bereits verschiedene Instrumente zur Vermeidung von Wohnungsverlust und Energiesperren existieren, etwa soziale Beratungsangebote, Hilfen zur Schuldentilgung oder kommunale Präventionsmodelle. So wird z. B. in Punkt 2 des Antrags ein Ausbau von Beratungsangeboten gefordert. Im Rechtskreis des SGB II gibt es bereits heute umfassende Beratungs- und Hilfsmechanismen bei Miet- oder Energieschulden.

Auch politisch gibt es bereits Bestrebungen, die genannten Schwierigkeiten anzugehen und zu lösen. Die im Antrag geforderte Mietpreisbremse wurde bereits von der neuen Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert. In Sachsen-Anhalt spielt sie jedoch bislang keine Rolle.

Aus welchem Grund sogar ein Mietendeckel gefordert wird, zu dem das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Landes Berlin bereits festgestellt hat, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz hierfür fehlt, wird in dem Antrag nicht dargelegt.

Darüber hinaus sind Verbote zur Preisbildung allein nicht geeignet, um einen etwaigen Mangel an Wohnraum zu beseitigen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielmehr bedarf es in solchen Fällen der Schaffung neuen Wohnraums durch Anreize für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Stattdessen werden in erster Linie Verbote gefordert, ohne zu berücksichtigen, dass es um den Ausgleich verschiedener Interessen geht.

Das Mietrecht im BGB sieht schon heute ein ausgesprochen hohes Schutzniveau für Mieterinnen und Mieter im Fall einer Kündigung durch den Vermieter vor. Das gilt nicht nur für das materielle Recht, sondern setzt sich auch im Prozessrecht durch Schutzvorschriften im Fall von Räumungsklagen fort.

Im Unterschied zu anderen Rechtsverhältnissen oder der Kündigung durch Mieter benötigt ein Vermieter grundsätzlich einen rechtlich anerkannten Grund, wenn er kündigen will. Zudem ist es nicht so, dass reale Schwierigkeiten der Bürgerinnen und Bürger ignoriert würden.

Gerade das Thema Versorgungssperren ist ein ernstzunehmendes Problem, dem wir uns widmen. Denken Sie nur an die Geschehnisse des vergangenen Jahres in Rothensee - meine Vorrednerin hat es erwähnt   oder aktuell im Südpark in Halle. Ich denke, einige von uns haben noch andere Beispiele im Kopf.

Wenn Mieterinnen und Mieter ihre Betriebskosten vorauszahlen, sich also rechtstreu verhalten, kann es nicht sein, dass sie sich plötzlich der Gefahr ausgesetzt sehen, ohne Heizung oder Warmwasser dazustehen, nur weil Vermieter diese Zahlungen nicht an die Versorger weiterleiten. Dieses Problem lässt sich nicht einfach dadurch lösen, dass man bestehende Rechte schlicht streicht und finanzielle Einbußen bei den Versorgern ablädt. Es bedarf vielmehr einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung, um das Problem der Versorgungssperren einer juristisch tragfähigen Lösung zuzuführen.

Deswegen hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits im Mai 2025 für einen besseren Mieterschutz ausgesprochen und die Bundesregierung um die Prüfung verschiedener Maßnahmenvorschläge gebeten.

Lassen Sie mich zu zwei Punkten des Antrags etwas sagen. Im Jahr 2025 sind wichtige gesetzliche Änderungen im Baugesetzbuch in Kraft getreten, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum weiter zu beschleunigen.

Die Energiepreisentwicklung ist ein Thema, das auch die Menschen in Sachsen-Anhalt bewegt. Das Problem der zu hohen Belastung nehmen wir ernst - nicht erst seit heute. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich im Mai 2025 mit der Stimme von Sachsen-Anhalt gegen überhöhte Strompreise für Verbraucher gewandt und hat eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen gefordert.

Auch der Bundesrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 bei der Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes mit den Stimmen von Sachsen-Anhalt eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt, die Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.

Meine Damen und Herren! Soziale Verantwortung bedeutet, rechtssichere, ausgewogene und umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dazu braucht es eine gründliche Analyse, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und eine ehrliche Prüfung der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, Herr Lange hat eine Frage. - Herr Lange, Sie haben das Wort.


Hendrik Lange (Die Linke):

Frau Ministerin, Sie haben gerade auf die Situation im Südpark in Halle verwiesen. Das ist eine ernste Situation, die noch längst nicht so gelöst ist, dass wir sagen können, dass die Drohung, den Mieterinnen und Mietern Warmwasser und Wasser abzustellen, abgewendet ist und die Medien nicht mehr kommen.

Meine Frage ist: Sie haben gesagt, es gab einen Appell der Verbraucherschutzministerinnen und  minister. Sie haben aber nichts dazu gesagt, was rechtlich tatsächlich sicher passieren kann, damit den Mieterinnen und Mietern vor Ort nicht Strom und Wasser abgestellt werden.

Es gab den Versuch, das Geld sozusagen an dem Vermieter vorbei direkt den Stadtwerken zukommen zu lassen. Auch das ist nicht möglich, da der Vermieter dann im Nachhinein das Recht hat, diese Kosten noch einmal einzufordern, wodurch den Mieterinnen und Mietern doppelt Kosten entstehen.

Welche Lösungen sehen Sie bei solchen verantwortungslosen Vermietern wie im Südpark, damit den Mietern nicht Strom und Wasser abgestellt wird, nur weil das Geld nicht an die Stadtwerke überwiesen wird?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Weidinger, Sie haben das Wort.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Vielen Dank. - Das ist eine ganz wichtige Frage. Die Verbraucherschutzministerkonferenz richtet nicht nur einen Appell, sondern auch einen Prüfauftrag an den Bund, der sich mit Sicherheit schon mit der Sache beschäftigt.

Interessant fand ich die Anhörung im Ausschuss im September 2025, bei der es verschiedene Vorschläge gab. Es gab die Möglichkeit, dass sich die Mieter zusammenschließen, um eine Lösung zu finden und diese Zahlungen leisten zu können - auch am Vermieter vorbei. Es gab praktikable Fragen, so die Frage, ob die Wohnungsaufsicht im Wege der Ersatzvornahme Lösungen anbieten kann. All das muss man sich genau anschauen. Vor allem wurden hier im Ausschuss rechtlich sichere Lösungen vorgebracht. Ich glaube, da sind die Ansätze richtig.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Kurze Nachfrage?


Hendrik Lange (Die Linke):

Alle Informationen, die mir zugetragen wurden, besagen, dass das mit den Zusammenschlüssen nicht funktioniert, weil der Vermieter immer das Recht hat, die Nebenkosten einzufordern, selbst wenn er sie nicht weiterleitet. Damit würden die Mieter doppelt zahlen, was genauso verantwortungslos gegenüber den Menschen wäre, die schon ziemlich wenig Geld in der Tasche haben.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, Sie können noch einmal reagieren.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Es wurde auch angesprochen, dass es nicht praktikabel ist, wenn sehr viele Mieter eines Objekts betroffen sind und einstimmig zusammen agieren müssen. Das ist schwierig. Gerade in Halle hat das Rathaus jedoch, glaube ich, gute Arbeit geleistet, den Mietern in der Anhörung Mut gemacht und Lösungsvorschläge angeboten.