Andreas Henke (Die Linke):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Beratung steht ein Gesetzentwurf, der im Grunde genommen ein zentrales Versprechen der Demokratie aufgreift, nämlich dass politische Entscheidungen nicht für die Menschen, sondern mit ihnen getroffen werden sollen. Wir denken, dass der vorliegende Entwurf zur Förderung direkter demokratischer Teilhabe ein Schritt in diese Richtung ist, auch wenn die Kommunalverfassung unseres Landes bereits fakultativ die Einrichtung von Beiräten und Bürgerbeteiligungen möglich macht.

Die Fraktion Die Linke begrüßt, dass mit diesem Gesetzentwurf sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Landesebene ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Bürgerräte getroffen werden soll. Sie sollen - ich denke, das ist auch ausdrücklich herausgestellt worden - kein Ersatz für das Parlament sein. Sie sollen kein Ersatz für Kreistage oder Stadträte sein, sondern ein ergänzendes Instrument.

(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Ich denke, dass das in diesem Gesetzentwurf klar herausgestellt worden ist, indem er die beratende Funktion der Bürgerräte betont und die Entscheidungshoheit bei den demokratisch legitimierten Organen belässt und nicht in zusätzliche Beteiligungsformate verschiebt. Es geht also lediglich um eine bessere Vorbereitung von Entscheidungen, die dann auch außerhalb des gewählten politischen Gremiums von einer breiten Mehrheit zunehmend getragen werden sollen.

Ich denke, gerade in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit und zunehmender Polarisierung brauchen wir neue, glaubwürdige Wege, um Menschen wieder an politische Prozesse im Land heranzubekommen, sie auch teilhaben zu lassen. Dafür können diese Bürgerräte Brücken bauen, insbesondere für diejenigen, die sich gegenwärtig von klassischer Parteipolitik nicht mehr angesprochen fühlen oder die bisher kaum Gehör gefunden haben.

Wir bewerten die konsequente Orientierung am Losverfahren positiv. Mit der Zufallswahl aus dem Melderegister wird sichergestellt, dass eben nicht nur die, die bereits politisch engagiert oder politisch vernetzt sind, zu Wort kommen, sondern dass eine gesellschaftliche Breite abgebildet werden kann. Das ist entscheidend, wenn wir hierbei von Repräsentativität und Chancengleichheit sprechen wollen.

Es ist richtig, dass die Teilnahme freiwillig ist und auch eine Ablehnung ohne Begründung möglich bleibt. Niemand wird hier zu einer politischen Mitwirkung verpflichtet oder gezwungen, aber allen wird damit eine gleichberechtigte Teilhabechance eröffnet. Wir begrüßen zudem ausdrücklich die vorgesehenen Verfahrensstandards, also eine unabhängige Moderation, Zugang zu fachlichen Informationen, die Möglichkeit zur Anhörung von Sachverständigen sowie barrierefreie, digitale und hybride Sitzungsformate. Wir denken, das alles trägt dazu bei, dass Bürger nicht nur symbolisch, sondern inhaltlich, ernsthaft und auch qualitativ arbeiten können.

(Zustimmung bei der Linken)

Ein weiterer wichtiger Punkt aus unserer Sicht ist die verbindliche Rückkopplung der Empfehlungen an Politik und Verwaltung. Es reicht eben nicht aus, Bürgerinnen und Bürger nur tagen zu lassen und ihre Ergebnisse anschließend in der Schublade verschwinden zu lassen oder gar nicht in die politische Diskussion eines Gremiums einzubringen. Der Gesetzentwurf verpflichtet Landtag und Landesregierung bspw. zur Veröffentlichung, zur Beratung und zur begründeten Stellungnahme, wenn Empfehlungen nicht übernommen werden oder werden können. Genau diese Transparenz und Rechenschaftspflicht ist notwendig, damit Bürgerräte letztendlich nicht zu einem Feigenblatt verkommen.

Auch das kommunale Initiativrecht verdient unsere Unterstützung. Wenn 2 % der Einwohnerinnen und Einwohner ausreichend sind - an der Stelle, sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Zieschang, stimme ich Ihnen zu, über solche Quoren soll man in der Tat reden  , dann wird die Beteiligung tatsächlich auch niedrigschwelliger und demokratische Mitwirkung konkret erfahrbar sein.

Auch wir - da bin ich auch sehr nah bei der Kollegin Kleemann, das will ich ausdrücklich betonen - sehen einige Punkte, die in der Tat einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung bedürfen. Dazu gehören die praktische Ausgestaltung der Repräsentativität bei der Zufallsauswahl, die Angemessenheit der hier im Gesetzentwurf vorgegebenen Quoren auf Landes- oder kommunaler Ebene, die Frage der personellen oder finanziellen Ausstattung, insbesondere für kleinere Kommunen des Landes, und natürlich auch die datenschutzrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf das Melderegister.

Aber wir denken, dass das alles keine K. o. Kriterien sind. Ich denke, dass dafür der Ausschuss da ist, dass man über diese Dinge spricht und ggf. ändert. Damit stimmen auch wir für eine Überweisung in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Henke.