Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sie sind natürlich frei, das Rederecht zu verteilen. Ich hätte jedenfalls nicht widersprochen. Es ist eigentlich egal, in welcher Reihenfolge wir das machen.

(Eva von Angern, Die Linke: Das klingt im Untersuchungsausschuss nicht immer so!)

Ich finde, wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Ja, Frau Kollegin von Angern, der Anstoß zu einem wesentlichen Teil der Änderungen kam tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht. Ich weise aber auch darauf hin, dass es durchaus politische Bemerkungen gab, bei denen schon davon geträumt wurde, dass Gefangenen zukünftig der Mindestlohn zu zahlen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sehr differenzierten Art und Weise durchaus auch andere Faktoren benannt, die mit zu berücksichtigen sind. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.

Wir werden natürlich - das ist sehr wichtig - Jahr für Jahr schauen, wie sich die Entwicklungen darstellen. Der Verweis auf die Bezugsgröße Eckwerte ist ein erster Hinweis darauf. Trotzdem kann man nach einer gewissen Zeit auf eine gewisse Art und Weise nachsteuern. Insofern glaube ich, dass wir an dieser Stelle einen Schritt vorangekommen sind.

Sehr viele Einzelregelungen sind in dem Gesetzentwurf enthalten. Diese finde ich sehr gut, weil damit nochmals Klarheit geschaffen wird, unter anderem zur Frage des Anhaltens von Schreiben, zum Kopieren und Ähnlichem, zu Einkaufsmöglichkeiten. All das haben wir etwas deutlicher geregelt.

Wir haben in den Änderungsanträgen auch den Vollzug in freien Formen erwähnt und auch klargestellt, wohin es mit weiteren Möglichkeiten dabei aus unserer Sicht gehen kann.

Zum Abschluss darf ich noch sagen, dass Herr Hecht ein gestörtes Verhältnis zum Verfassungsschutz hat.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Das beruhigt mich. Denn das zeigt, dass der Verfassungsschutz einen guten Dienst leistet.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Karin Tschernich-Weiske, CDU - Zurufe von der AfD)

Aber Sie haben völlig falsch dargestellt, dass wir ja gerade die Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten aufgenommen haben. Wir haben noch einmal deutlich gemacht, welcher Verweisungsweg in das Verfassungsschutzgesetz führen soll.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Eva von Angern, Die Linke)

Lieber Herr Hecht,

(Christian Hecht, AfD: Ja!)

wenn Sie sich mit dem Justizvollzug einmal auseinandersetzen würden und einmal über den Tellerrand schauen würden, dann würden Sie aus ganz verschiedenen Gründen feststellen, dass es Radikalisierungen im Strafvollzug gibt. Die Rote Hilfe war in Hessen im Bereich Linksextremismus ein sehr großes Thema. Es gibt islamistische Radikalisierungen in Gefängnissen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz zu deren weiteren Bestrebungen Hinweise zu geben und aufzuzeigen, dass es weiterhin gefährliche Personen gibt, ist absolut richtig und auch notwendig, um vorbereitet zu sein.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Richtig!)

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.