Eröffnung


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 105. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt in der achten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Uns haben traurige Nachrichten erreicht. Am 4. Januar 2026, kurz vor Vollendung seines 87. Lebensjahres, ist der erste Landtagspräsident unseres Hohen Hauses, Dr. Klaus Keitel, in Halle an der Saale verstorben. Am 28. Oktober 1990 wurde Dr. Klaus Keitel in der konstituierenden Sitzung des ersten gewählten Landtages in der Philipp-Becker-Kaserne in Dessau zum Landtagspräsidenten gewählt. Der zweite Landtag bestätigte ihn - obwohl nun der parlamentarischen Opposition angehörend -  im Jahr 1994 mit großer Mehrheit in diesem Amt. Er übte das Präsidentenamt in den ersten beiden Wahlperioden von 1990 bis 1998 mit souveräner Entschlossenheit, prinzipienfest und selbstbewusst aus und war über die Fraktionsgrenzen hinweg respektiert und sehr anerkannt. Er prägte das Parlament und setzte insoweit Maßstäbe.

Er hat sich um die parlamentarische Kultur des Landes überaus verdient gemacht. Dies gilt insbesondere für die Verankerung der Rechte des Landtages und seiner Mitglieder in der im Jahr 1992 beschlossenen Landesverfassung, die Schaffung professioneller Arbeitsbedingungen am Sitz des Landtages und den Aufbau einer leistungsfähigen Parlamentsverwaltung.

Er gehörte der Fraktion der CDU an und war Mitglied des Landtages bis zur dritten Wahlperiode.

Am 21. Januar ist, für uns alle unfassbar, das Mitglied des Landtages Rüdiger Erben im Alter von 58 Jahren plötzlich verstorben.

Seit der sechsten Wahlperiode wirkte er durchgängig im Ältestenrat, im Ausschuss für Finanzen, im Innenausschuss, in insgesamt sechs Untersuchungsausschüssen und in den parlamentarischen Kontrollorganen.

Für seine SPD-Fraktion war er stets als Entscheidungsträger aktiv, zunächst als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und seit der siebenten Wahlperiode als ihr Parlamentarischer Geschäftsführer.

Dann hat der Landtag vom Tod von Lutz Gieseler, seinem ersten Direktor, im Alter von 69 Jahren erfahren. Er stand von 1990 bis 2017 an der Spitze der Landtagsverwaltung und trug maßgeblich dazu bei, den Landtag in einer Zeit des Umbruchs und der Neugestaltung auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage zu stellen. In dieser herausfordernden Phase, die durch die Wiedervereinigung und den Aufbau einer neuen parlamentarischen Struktur geprägt war, meisterte er mit außergewöhnlichem Engagement und Weitblick die Aufgabe, eine moderne, leistungsfähige und effiziente Landtagsverwaltung zu schaffen. Dazu gehörte ganz maßgeblich auch die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen durch den Umbau des Landtagsgebäudes sowie den Neubau des Plenarsaals.

Ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an die Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Danke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Schreiben vom 5. Januar 2026 hat die Fraktion der AfD mich informiert, sie habe ihr Mitglied Matthias Lieschke mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen. Diesbezüglich darf ich auch auf die Unterrichtung in der Drs. 8/6454 verweisen.

Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 26. Januar 2026 hat mich die Landeswahlleiterin darüber unterrichtet, dass die nächstfolgende Ersatzperson des Landeswahlvorschlages der Partei der SPD, Herr Oliver Stegert, die Wahl angenommen habe und somit für das verstorbene Mitglied des Landtages Rüdiger Erben in den Landtag nachgefolgt ist. Ich darf hierzu auf die herausgegebene Unterrichtung in der Drs. 8/6546 verweisen.

Sehr geehrter Herr Stegert, seien Sie herzlich willkommen! Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Tagesordnung für die 47. Sitzungsperiode des Landtages, die Ihnen vorliegt.

Mir wurde seitens der SPD-Fraktion signalisiert, dass ein Antrag auf Nachbesetzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses als TOP 39 zusätzlich auf die Tagesordnung genommen werden soll. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 unserer Geschäftsordnung können wir die Aufsetzung auf die Tagesordnung beschließen, wenn nicht eine Fraktion oder acht Abgeordnete widersprechen. - Das sehr ich hier nicht. Dann machen wir das so.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung somit bestätigt. Wir können also so verfahren.

Ein kleiner technischer Hinweis: Morgen beginnen wir um 9 Uhr, weichen also von der üblichen Zeit ab.