Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind beim Tagesordnungspunkt 1 - Wahl des Ministerpräsidenten.
Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat mir mit Schreiben vom 21. Januar 2026 mitgeteilt, dass er gemäß Artikel 71 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung mit Wirkung vom 27. Januar 2026, 24 Uhr, zurücktritt, siehe dazu die Unterrichtung in der Drs. 8/6525. Er ist damit gemäß Artikel 71 Abs. 2 der Landesverfassung seit heute geschäftsführend im Amt. Es ist daher ein neuer Ministerpräsident zu wählen.
Gemäß Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag den Ministerpräsidenten. Ich zitiere :
„Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“
Nach Artikel 65 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält.
Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben gemäß dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/6530 Herrn Sven Schulze für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Damit liegt ein Wahlvorschlag für die Wahl des Ministerpräsidenten vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gewählt wird, wie gesagt, in geheimer Abstimmung nach Artikel 65 Abs. 1. Auf dem Stimmzettel steht der Wahlvorschlag Herr Sven Schulze.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:
Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/6530 seine Zustimmung geben kann, der kreuzt bitte bei „Ja“ an. Wer gegen den Vorschlag stimmt, kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, kreuzt bei „Enthaltung“ an.
Zum Wahlverfahren selbst noch so viel: Sie werden von einem schriftführenden Mitglied des Landtags einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie eindeutig an, sodass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie den gefalteten Stimmzettel bitte in die Wahlurne. Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt wie folgt zu übernehmen: Namensaufruf - Frau Eisenreich, Führen der Wählerliste - Herr Feuerborn, Ausgabe der Stimmzettel - Herr Aldag, Aufsicht an der Wahlkabine - Frau Dr. Richter‐Airijoki, Aufsicht an der Wahlurne - Herr Gludau.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, möchte ich an die gefestigte Praxis erinnern, dass bei Wahlhandlungen im Plenum ausnahmslos alle Fraktionen an der Durchführung zu beteiligen sind. Bekanntermaßen stellt die AfD-Fraktion kein schriftführendes Mitglied des Landtags. Die AfD-Fraktion hat aber bereits im Vorfeld der Sitzung zugesichert, dass das Mitglied des Landtags Herr Daniel Rausch wieder an der Auszählung der Stimmen mitwirken wird.
Wir treten jetzt in das Wahlverfahren ein.
Herr Gludau, bitte überzeugen Sie sich, dass die Wahlurne leer ist.
(Zuruf von Maximilian Gludau, FDP)
- Laut und deutlich?
(Maximilian Gludau, FDP: Leer!)
- Sie ist leer, wunderbar. Diese Bestätigung haben wir also.
Frau Eisenreich, ich bitte Sie, den Namensaufruf vorzunehmen.
(Schriftführerin Kerstin Eisenreich ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Eisenreich, Kerstin - Feuerborn, Olaf - Frau Dr. Richter-Airijoki - Herr Maximilian Gludau - und die zwei, die zum Schluss immer dran sind: Herr Aldag und ich.
Jetzt kommt die obligatorische Frage: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme nicht abgegeben hat? Da kann sich jetzt niemand melden. - Alle haben ihre Stimme abgegeben.
Damit schließe ich die Wahlhandlung ab. Wir können mit der Auszählung beginnen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung. Wir bleiben aber bitte hier.