Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Seit beinahe einem Jahr werden die Mittel aus dem Opferhilfefonds an Hinterbliebene und Betroffene ausgezahlt. Wie wichtig es ist, auf diesem Weg schnell Hilfe leisten zu können, haben wir alle infolge des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 festgestellt.
Ich frage die Landesregierung darum konkret: Wie viele Anträge sind bisher eingegangen und wie viele davon sind bereits erledigt? Wie viele Tage sind im Durchschnitt vom Eingang des Antrages bis zur Entscheidung der Kommission vergangen? Wie viele verfügbare Mittel aus dem Opferhilfefonds wurden bereits ausgezahlt und wie viele sind zum aktuellen Zeitpunkt noch verfügbar?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Weidinger, bitte.
Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt hat sich entschieden, Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung zu unterstützen, das geschehene Leid solidarisch anzuerkennen und finanzielle Hilfen zu leisten. Der zugrundeliegende Opferhilfefonds wurde anlässlich des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 schon im Frühjahr dieses Jahres von zunächst 50 000 € auf 500 000 € aufgestockt und damit verzehnfacht.
Ich danke dem Hohen Haus im Namen der Betroffenen dafür. Der Betrag war sehr wichtig und ein großes Zeichen. Ich danke diesem Haus auch dafür, dass es in unserem Land keine Rolle spielt, ob es einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund gibt und ob die Härtefallleistungen des Bundes greifen oder nicht.
Bis zum Dezember 2025 wurden aus diesem Opferhilfefonds insgesamt 445 500 € in 226 Verfahren an Betroffene und Hinterbliebene ausgezahlt, wovon 210 Verfahren den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, drei Verfahren die Messerattacke in Wolmirstedt im Juni 2024 und 13 Verfahren den Anschlag in Halle und Wiedersdorf im Oktober 2019 betreffen.
Grundlage für die Auszahlung waren die jeweiligen Entscheidungen unserer eingerichteten unabhängigen Kommission. Insgesamt gelangten in 15 Verfahren je 300 €, in 125 Verfahren je 1 000 € - eine wichtige Leistungsstufe, die wir zusammen mit den Kollegen des Rechtsausschusses eingeführt haben , in 57 Verfahren je 3 000 € und in 29 Verfahren je 5 000 € zur Auszahlung.
Verfügbar sind daher noch mit Stichtag 10. Dezember dieses Jahres 54 500 €. Zu diesem Stichtag sind insgesamt 345 Anträge eingegangen, wovon 317 Anträge den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betreffen. Hiervon konnten insgesamt 271 Verfahren erledigt werden, sodass zum Stichtag 10. Dezember noch 74 Verfahren anhängig waren.
In 45 Verfahren konnte den Anträgen auf Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung durch die Kommission nicht stattgegeben werden. Das liegt daran, dass zum Teil die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben war, keine ärztlichen Atteste vorgelegt wurden oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Antragseingang bis zur Entscheidung durch unsere Kommission beträgt 79 Tage, was aus hiesiger Sicht positiv zu bewerten ist, da unser Ziel eine schnelle Hilfeleistung war.
Mit Beginn der Gerichtsverhandlung jetzt am 10. November 2025 und dem Näherrücken des Jahrestages wird manchen Betroffenen vielleicht stärker oder gar erstmalig bewusst, dass Hilfe nötig ist. Ich möchte Sie daher alle bitten, sich unabhängig von der bereits verstrichenen Zeit nicht zu scheuen, für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen generell zu werben. Die Anträge zur Hilfezahlung aus unserem Opferhilfefonds sind zeitlich unbefristet möglich. - Danke.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke Frau Weidinger.