Tagesordnungspunkt 16
Zweite Beratung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6001
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6354
Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/6373
(Erste Beratung in der 99. Sitzung des Landtages am 10.10.2025)
Zum Gang der Verhandlungen wird uns der Abg. Herr Bernstein berichten.
Jörg Bernstein (Berichterstatter):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6001 wurde hier im Hohen Hause in der 99. Sitzung am 10. Oktober 2025 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung sollen in dienstrechtlichen Vorschriften durch präzisierende Anpassungen bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Darüber hinaus soll höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt und einige Anpassungen an praktischen Gegebenheiten vorgenommen werden. Ferner soll ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte eingeführt werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in seiner 83. Sitzung am 30. Oktober 2025 mit diesem Gesetzentwurf. Er kam überein, die Landesregierung um Übersendung der ihr vorliegenden Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf zu bitten und eine eigene schriftliche Anhörung durchzuführen. Bis zur abschließenden Beratung im Rahmen der 86. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 1. Dezember 2025 gingen dem Ausschuss die von der Landesregierung übersandten Stellungnahmen zu.
Im Rahmen des vom Ausschuss durchgeführten Anhörungsverfahrens äußerten sich folgende Institutionen schriftlich: die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Deutsche Polizeigesellschaft sowie das Personalamt des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ferner lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zwei Änderungsanträge der Fraktionen CDU, SPD und FDP vor. Mit den Änderungsanträgen sollten unter anderem weitere klarstellende Anpassungen vorgenommen, Transparenzvorgaben bei der Umsetzung von EU-Recht umgesetzt sowie den Beamten gewährte Zulagen unter bestimmten Voraussetzungen ruhegehaltsfähig gestellt werden.
Nachdem alle Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet worden sind, wurde die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als Grundlage für das Abstimmungsverfahren vereinbart. Die beiden zuvor erwähnten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden gemeinsam mit 9 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Abschließend wurde die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfs mit 10 : 0 : 3 Stimmen, als die Ihnen in der Drs. 8/6354 vorliegende Beschlussempfehlung, verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.