Olaf Meister (GRÜNE):

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Gesetz zum Sondervermögen Infrastruktur mangelt es an Rücksicht auf Zusätzlichkeit und Klimaschutz. Ich will ausdrücklich voranstellen, das Sondervermögen des Bundes ist eine große Chance für Sachsen-Anhalt. 2,61 Milliarden € zusätzlich zweckgebunden und mehrjährig nutzbar sind kein Pappenstiel und sind kein Geld der Schande. Diese Mittel könnten helfen,

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

unsere bestehende Infrastruktur zu sichern, Kommunen bei zusätzlichen Investitionen zu stärken und unser Land auf die großen Herausforderungen zur Erlangung der Klimaneutralität vorzubereiten.

Genau daran aber scheitert der vorliegende Gesetzentwurf, indem er diese Punkte nicht klar als Kriterien definiert; denn - und so sehen wir es schon im Wirtschaftsplan - es eröffnet sich die Möglichkeit, den regulären Haushalt hier per Verschiebebahnhof zu entlasten. Das ist eine Möglichkeit, die leider auch gern genutzt werden wird. Das war aber nicht die Idee, zumindest nicht unsere, als wir Bündnisgrünen Bundeskanzler Merz hier über die Ziellinie halfen.

Wenn wir heute über Infrastruktur reden, dann müssen wir immer auch über die Transformation reden, über die Wärmewende in den Kommunen, über die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, über die Klimaanpassung, über eine Mobilität, die auch auf Radwegen und im ÖPNV und auf der Schiene stattfindet, und auch über Investitionen in die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

All das findet in dem Gesetzentwurf und vor allem im Wirtschaftsplan leider kaum statt. Genau deshalb haben wir als GRÜNE Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht. Wir haben vorgeschlagen, Mittel aus dem Landesstraßensofortprogramm umzuschichten und ein eigenes Budget für nachhaltige Mobilitätsinvestitionen zu schaffen: für den Ausbau und für die Modernisierung von Straßenbahnnetzen, für ÖPNV-Investitionen, für Radwege und für Radschnellwege und für die digitale Verkehrsinfrastruktur. Diese Vorschläge wurden abgelehnt.

Ein zweiter zentraler Kritikpunkt betrifft die Zusätzlichkeit. Das mit Schulden finanzierte Sondervermögen soll zusätzliche Investitionen ermöglichen und nicht ein Umparken regulärer Haushaltsaufgaben. Doch genau das droht. Im Wirtschaftsplan finden sich Titel, die offenkundig Ausgaben des Kernhaushaltes abbilden.

Beispielhaft fällt die Cloud-Infrastruktur der Landespolizei auf, die dort als sukzessive Erweiterung der im Jahr 2026 zu beschaffenden Grundausstattung für die Cloud-Infrastruktur erläutert wird. Das ist ein Hinweis darauf, dass es sich eigentlich um reguläre Haushaltsaufgaben handelt. Also ist es im Prinzip eine richtige Maßnahme, aber sie wir falsch finanziert. Wir haben beantragt, Titel im Sondervermögen zu streichen, wenn sie nichts mit zusätzlicher Infrastruktur im Sinne des Bundesgesetzes zu tun haben. Auch dieser Antrag schaffte es nicht.

Wichtig ist natürlich auch, dass die Auswahl der konkreten Investitionen nachvollziehbar und transparent erfolgt. Besonders ärgerlich: Die Koalition konnte nicht widerstehen, jenseits jeglicher Nachvollziehbarkeit spezielle Wahlkreisprojekte durchzudrücken. Von den zwölf Sportbauprojekten, die per Änderungsantrag eilig hereingestimmt wurden, befinden sich gleich vier nahe welcher Sportmetropole? Welche Sportmetropole könnte es sein, vier von zwölf?

(Katrin Gensecke, SPD: Magdeburg!)

- Die Sportmetropole Möser ist es. Ein Drittel der Gesamtliste geht dorthin. Erläutern konnte oder wollte das niemand. Hätten Sie gedacht, dass es in Sachsen-Anhalt exakt eine landesbedeutsame Kita gibt?

(Kristin Heiß, Die Linke: Ja, nur eine!)

- Es ist die Kindertagesstätte in Jeber-Bergfrieden. Sie bekommt auf der Grundlage des Änderungsantrages der Koalition 1 Million €. Warum gerade die Einrichtung in Jeber-Bergfrieden? Die Frage gab es im Ausschuss. Warum? Ist das kommunal abgestimmt? Wird die Einrichtung erhalten? - Das kann und will niemand sagen. Sie ist sanierungsbedürftig; das ist klar. Aber es ist nicht die einzige Einrichtung. Aber es ist die einzige, die in diesem Gesetzentwurf tatsächlich auftaucht.

Das ist natürlich schön für Möser und für Jeber-Bergfrieden. Ich gönne das auch den Kommunen bzw. Ortsteilen. Aber die Menschen im Land, die ihre Kinder nun gerade nicht in die Kita in Jeber-Bergfrieden schicken, die das aber auch mit ihren Steuermitteln finanzieren, haben doch einen Anspruch darauf, dass diese Entscheidungen erklärt werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Diese Prioritätensetzung wird aber selbstverständlich nicht erklärt, da das offene Aussprechen von Vitamin B und Wahlkreisbevorzugung Zweifel an der Seriosität und Durchdachtheit des Gesamtverhaltens aufkommen lassen würde. Die Koalitionsfraktionen und die Koalition benehmen sich hier, als hätte jemand das Bonbon-Glas unbeaufsichtigt offen stehen lassen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ein schuldenfinanziertes Sondervermögen sollte nicht auf diesem Niveau gemanagt werden.

Kritisch sehen wir auch die Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle. Wir reden hier über Milliardenbeträge mit langfristiger Wirkung. Umso unverständlicher ist es, dass der Gesetzentwurf dem Landtag nur eine sehr eingeschränkte Rolle zugesteht. Wir haben beantragt, dass größere Umschichtungen, also ab 250 000 €, der Zustimmung des Finanzausschusses bedürfen. Auch das wurde leider abgelehnt.

Wir meinen, bei einem Sondervermögen braucht es Transparenz, Nachvollziehbarkeit und auch parlamentarische Mitbestimmung. Jahresberichte zur Kenntnis zu nehmen, reicht uns nicht.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Beantragt hatten wir auch die Pflicht der Kommunen, die Wirkung auf Klima, Umwelt und Naturschutz nachzuweisen und diese Pflicht auf den Landesanteil auszuweiten und eine Klimawirkungsbewertung verbindlich einzuführen. Auch das wurde - Überraschung - abgelehnt.

Dieses Sondervermögen hätte das Potenzial, ein echter Hebel für Zukunftsinvestitionen zu sein, für Klimaneutralität, für nachhaltige Mobilität und für eine resiliente Bestandsinfrastruktur. Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt dieses Potenzial leider nicht. Er bleibt in alten Denkmustern verhaftet. Er setzt falsche Prioritäten und schwächt die parlamentarische Kontrolle.

Deshalb lehnen wir, soweit unser Änderungsantrag abgelehnt würde, das Infrastruktursondervermögensgesetz in der vorliegenden Fassung ab, und zwar nicht, weil wir die Mittel nicht wollen, wie es die AfD mit den Worten „Geld der Schande“ zum Ausdruck bringt, sondern - im Gegenteil - weil wir wollen, dass diese Milliarden verantwortungsvoll, zukunftsgerichtet und im Sinne der Ursprungsidee mit Blick nach vorn eingesetzt werden.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Zu Punkt b würden ich jetzt an meine Kollegin Sziborra-Seidlitz übergeben wollen.