Guido Henke (Die Linke):
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! In Vertretung meines Namensvetters Andreas Henke darf ich zu diesem Beitrag sprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf kommt auf den ersten Blick sehr formal daher, ist aber in der Tat ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, soll doch damit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt pauschal verboten werden, eine Verpackungsteuer zu erheben.
Unter der Überschrift Bürokratieabbau und Schutz kleiner Betriebe soll den Kommunen ein wichtiges Instrument aus der Hand genommen werden, mit dem sie ganz konkret auf die Herausforderungen vor Ort reagieren können, und zwar auf den zunehmenden Müll im öffentlichen Raum, auf steigende Entsorgungskosten und auf ökologische Fehlentwicklungen durch immer mehr Einwegverpackungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat erst in diesem Jahr am Beispiel Tübingens eindeutig klargestellt, dass kommunale Verpackungsteuern zulässig sind. Mit dieser Entscheidung wird die kommunale Ebene gestärkt. Der Gesetzentwurf würde dies unterlaufen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zufolge haben 144 Städte Interesse an der Verpackungsteuer für weniger Einwegmüll. Derzeit planen neun Städte, darunter Bonn, Bremen, Freiburg und Köln, die Umsetzung. 64 Städte prüfen derzeit die Einführung. 53 Städte sind in einem Beratungsprozess und 17 Städte zeigen grundsätzliches Interesse.
Das zeigt, Kommunen wissen selbst am besten, welche Instrumente sie brauchen, ob eine Verpackungsteuer für ihre Gemeinde sinnvoll ist, und entscheiden dies vor Ort, und zwar im Stadtrat, im Gemeinderat, demokratisch legitimiert. Ein pauschales Verbot hieße, kommunale Demokratie und Selbstverwaltung einzuschränken.
Natürlich ist es richtig, dass eine Verpackungsteuer keine umfassend wirksame Umwelt- und Abfallpolitik ersetzt. Aber sie kann ein wichtiger Baustein sein und Anreiz für Mehrweg setzen. Sie kann helfen, Müll zu vermeiden, und sie schafft Einnahmen, die Kommunen wiederum in die Stadtreinigung oder Umweltprojekte investieren können.
Wird diese Steuer ausgeschlossen, nimmt man billigend in Kauf, dass die Allgemeinheit weiter für die Kosten der Vermüllung aufkommt, während Verursacher geschont werden.
Richtig ist auch, dass die Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer bei den Kommunen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Ähnlich wie bei den Übernachtungs- oder Bettensteuern müssen steuerpflichtige Unternehmen erfasst, ihre übermittelten Angaben zur Berechnung der Steuerbescheide überprüft und regelmäßige Kontrollen zur korrekten Umsetzung der Steuer durchgeführt werden. Gemessen an den Effekten ist das ein überschaubarer Aufwand. Die Fraktion Die Linke lehnt diesen Gesetzentwurf ab. - Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der Linken)