Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Abschiebung in Sachsen-Anhalt (Abschiebungssicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - AbschSG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5890

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6315

(Erste Beratung in der 97. Sitzung des Landtages am 12.09.2025)


Die Berichterstattung hat Herr Kosmehl übernommen.


Guido Kosmehl (Berichterstatter):

Geschätzter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5890 in der 97. Sitzung am 12. September 2025 zur Beratung und Beschlussfassung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport sowie an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die landesrechtlichen Regelungen zu Abschiebeeinrichtungen sowie zu Maßnahmen zur Vorbereitung und Sicherung von Abschiebungen. Beabsichtigt sind die Einrichtung einer Abschiebesicherungseinrichtung in der Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Volkstedt, und die Bereitstellung von Mitteln für den Betrieb. Die hierbei intendierte verstärkte Durchsetzung der Ausreisepflicht soll auch der Entlastung der Aufnahmekommunen dienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport setzte das Gesetzesvorhaben am 25. September 2025 erstmals auf die Tagesordnung. Die Ausschussmitglieder richteten Fragen an die Landesregierung und verständigten sich auf eine schriftliche Anhörung.

In der nächsten Sitzung am 13. November 2025 erfolgte eine erneute Beratung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen von Prof. Dr. Kluth vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Ausschuss mit 6 : 3 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, den Gesetzentwurf in ungeänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen folgte als Ergebnis seiner Mitberatung am 20. November 2025 dieser vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit 7 : 3 : 3 Stimmen.

Bei der abschließenden Beratung lag dem Ausschuss für Inneres und Sport in der 48. Sitzung am 27. November 2025 nunmehr auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die darin vorgeschlagenen Änderungen am Ursprungsentwurf machte sich der Ausschuss mit einem Abstimmungsergebnis von 7 : 2 : 3 Stimmen zu eigen. Die resultierende Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 8/6315 liegt Ihnen heute vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.