Guido Kosmehl (FDP):

Verehrter Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas entsetzt darüber, wie sehr man doch an dem Thema vorbeireden kann.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Das fängt bei Herrn Kirchner an. Klar, das passt natürlich nicht in das Weltbild der AfD, wenn die Koalitionspartner hier in Sachsen-Anhalt, aber auch auf Bundesebene in der Migration spürbar Probleme lösen.

(Lachen bei der AfD)

Sie versuchen, alles quasi in Abrede zu stellen. Dabei würden Sie - wie gesagt, ich glaube, dass das nicht stattfinden wird - bei einer Regierungsübernahme der AfD so schnell an gerichtlichen Entscheidungen scheitern, dass Sie gar nicht wüssten, wo Sie wieder anfangen sollten.

(Ulrich Siegmund, AfD: Gesetze ändern!)

Dass es für diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Haft im Sinne von Justizvollzugshaft ist, sondern dass sie in einem gesicherten Gewahrsam sind und dann natürlich weitere Erleichterungen erhalten müssen, z. B. Zugang zu Medien und Ähnliches, ist völlig klar. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz; das ergibt sich aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sie müssten einmal zur Kenntnis nehmen, dass das unterschiedlich ist.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Sie machen sich darüber lustig. Vielleicht versuchen Sie einmal, auch wenn Ihre Fachpolitiker gerade woanders sind, sich darin einzuarbeiten.

(Zuruf von der AfD: Oh!)

Es gibt einen Unterschied zwischen der Strafhaft und der Untersuchungshaft,

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

wenn jemand noch als unschuldig gilt, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

Auch dafür gibt es unterschiedliche Maßgaben, wie man mit den Menschen umgehen muss. Das muss doch in gleicher Weise für diejenigen gelten, die eben nicht als Straftäter in einer Haft sitzen und abgeschoben werden sollen, sondern deren Abschiebungen wir nur sichern wollen und deren einziges Vergehen ist   aber das ist ein Vergehen  ,

(Oliver Kirchner, AfD: Ja!)

dass sie vollziehbar ausreisepflichtig sind. Deshalb sage ich auch in Richtung des geschätzten Kollegen Henke: Diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, haben kein Recht mehr, sich in Deutschland aufzuhalten.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen sie Deutschland verlassen. Sie könnten es jederzeit vermeiden, in den Abschiebesicherungsgewahrsam in Volkstedt zu gehen, indem sie Deutschland freiwillig verlassen und ausreisen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf: Genau!)

Auch das ist das Zeichen, das wir aussenden: Wir würden im Zweifel die Plätze in Volkstedt füllen.

Dann bin ich beim Herrn Kollegen Striegel. Das Recht hat auch Härte und das Recht muss auch mit Härte durchgesetzt werden.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein!)

Ansonsten akzeptieren die Menschen das Recht nicht mehr.

Ich sage es noch einmal: Vollziehbar ausreisepflichtig heißt, dass die Menschen in einem gerichtlichen Verfahren über mehrere Instanzen versucht haben, hier ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, es aber rechtskräftig aberkannt oder nicht anerkannt wurde.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen diese Menschen Sachsen-Anhalt verlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich darum, geben Sie Ihre Stimme für diesen Gesetzentwurf. Wir sind uns sicher, dass die neue Einrichtung, die Ausreisesicherungsanstalt in Volkstedt, demnächst, also Anfang 2027 hoffentlich, in Betrieb geht und dass wir dann ein weiteres Instrument haben, um vollziehbar Ausreisepflichtige zur Ausreise zu bewegen. - Vielen Dank.