Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir gestern als AfD-Fraktion dieses Landes über die Presse erfahren haben, wurde in Magdeburg ein 21-jähriger Tatverdächtiger festgenommen, der einen Anschlag auf eine größere Menschenmenge in Sachsen-Anhalt, und zwar höchstwahrscheinlich in Magdeburg, geplant hat. Es wird ein islamistisches Tätermotiv unterstellt und mit weiteren Informationen wird gehaushaltet, mit weiteren Informationen wird nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Das ist in unseren Augen, insbesondere mit Blick auf das, was wir hier in Magdeburg im letzten Jahr erlebt haben, ein absolutes Unding.
Deswegen sind wir der Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, was passiert ist. Wir sehen dadurch eine potenzielle Abschiebung nicht gefährdet. Wir möchten wissen, woher kommt der Täter, welchen Aufenthaltsstatus hatte er und wer gab die entscheidenden Hinweise auf den Täter und das, was er vorhatte? Was hatte er konkret vor? Welche Informationen liegen vor und werden aktuell der Öffentlichkeit vorenthalten?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Siegmund. - Frau Zieschang wird antworten.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann bestätigen, dass am Freitag ein 21-Jähriger aus Zentralasien in polizeilichen Gewahrsam genommen worden ist. Der Betreffende ist im Juni 2024 mit einem Visum nach Deutschland eingereist, hat also einen legalen Aufenthaltstitel. Er hat im März dieses Jahres mit einer Ausbildung zum Pflegefachmann begonnen und hat insofern im Augenblick eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der beruflichen Ausbildung.
Da die Sicherheitsbehörden hier sehr eng zusammengearbeitet haben, wurde bekannt, dass die Person anschlagsgeneigt ist und ein Interesse für Waffen und auch Schießtraining gezeigt hat. Unter anderem gab es Ende des letzten Monats einen konkreten Anruf bei einer Einrichtung, in der man Schießen trainieren kann. Dort hat er Interesse bekundet. Anfang Dezember hat er ein Waffengeschäft in Magdeburg aufgesucht, aber keine Waffe erworben.
Da sich in den Tagen vor dem Freitag Erkenntnisse verdichteten, die für eine weitere Radikalisierung des Betreffenden sprachen, ist die Entscheidung getroffen worden, ihn am Freitag in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen. Er hatte schon im Vorfeld mit Berufsschülern Streit über Fragen des Glaubens und er glorifizierte auch bestimmte Anschläge. Es werden im Augenblick die Erkenntnisse weiter zusammengetragen. Am Freitag fand auch eine Durchsuchung statt. Die bisher ausgewerteten Erkenntnisse verdichten sich dazu, dass er zu Anschlägen bereit war und dass auch in jüngster Zeit eine Radikalisierung seiner Person erfolgt ist.
Das Innenministerium hat über das Wochenende begonnen, eine Abschiebungsanordnung gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes vorzubereiten. Eine solche Abschiebungsanordnung kann gegen einen Ausländer erlassen werden aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr. Wir haben gestern erstmals in Sachsen-Anhalt zur Vorbereitung dieser Abschiebungsanordnung Vorbereitungshaft beantragt. Die ist gestern Abend gerichtlich bestätigt worden, sodass er jetzt aus dem polizeilichen Präventivgewahrsam in die Vorbereitungshaft übergegangen ist. Insofern haben wir jetzt auch noch einige Wochen Zeit, um die Abschiebungsanordnung weiter zu konkretisieren bzw. auch die Ermittlungen gegen ihn fortzusetzen.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und im Land für die sehr gute Zusammenarbeit und für den guten Informationsaustausch.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Ich danke auch der Landespolizei für die Entscheidung, ihn am Freitag in Präventivgewahrsam zu nehmen. Bei allem, was wir jetzt wissen, war es die richtige Entscheidung.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Zieschang. Es gibt eine Nachfrage. - Herr Siegmund, bitte.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Frau Innenministerin. Das waren schon erhellende Erkenntnisse. Gestatten Sie mir trotzdem noch die eine oder andere Nachfrage.
(Zuruf: Eine! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Eine!)
- Ja, man kann das zusammenhängend beantworten. Sie wissen, wie das läuft.
Kamen die Hinweise von einer Landes-, Bundes- oder ausländischen Behörde? Das würde uns interessieren, die ersten zumindest. Fortlaufend wurde das selbstverständlich im Land bearbeitet. Das ist uns auch klar, aber wer hat die ersten Hinweise gegeben?
Warum wird die konkrete Nationalität nicht genannt, sondern nur „Zentralasien“? Inwieweit würde es auf eine potenzielle Abschiebung Einfluss nehmen, dass Sie einfach das Land nicht nennen?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Ich glaube, es wird im Augenblick auch schon überlegt, ob es eine Sondersitzung des Innenausschusses geben soll, in der man dann in einem vertraulichen Teil noch weitergehende Erkenntnisse austauschen kann. Dort könnten dann auch die Fragen, die Sie gerade gestellt haben, beantwortet werden. Denn wir wollen gewisse Maßnahmen im Augenblick nicht gefährden.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Ministerin.