Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde gelobt, ja, nun auch von der Opposition. Ich will an der Stelle ausdrücklich unser Gesetz, nämlich das bestehende Gesetz, loben. Ich denke, man kann sagen, dass wir im Ländervergleich auch Stand heute eines der modernsten Rettungsdienstgesetze haben. Das heißt längst nicht, dass es nicht verbesserungsbedürftig ist. Deswegen tun wir das auch. Aber wir können uns in dem Länderkonzert sehr wohl und gut sehen lassen, was die Standards und die Regelungen in unserem Rettungsdienstgesetz betrifft. Das bekommen wir regelmäßig auch von den Rettungsdienstträgern und den Leistungserbringern so gespiegelt.
Ich will weiterhin darauf hinweisen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ein Versprechen vom Beginn der Wahlperiode einlösen, nämlich dass wir eine Experimentierklausel nutzen - das ist übrigens das erste Gesetz in dieser Wahlperiode gewesen, das der Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet hat, schon kurz vor dem Weihnachtsfest 2021 , dass wir Modellvorhaben genehmigen, sie auswerten und gesetzgeberisches Handeln darauf fußen lassen. Das passiert mit diesem Gesetzentwurf, insbesondere bei der Verstetigung von den Modellen der Gemeindenotfallsanitäter und des Telenotarztes.
Mir ist im Hinblick auf den Telenotarzt sehr wichtig zu sagen, dass die Helmkamera kein Ersatz für den physisch am Patienten notwendigen Arzt ist und damit auch nicht hilfsfristwahrend ist. Das war eine Grundbedingung für die Einführung. Denn der Telenotarzt soll unterstützend für den Notfallsanitäter tätig sein und dessen Handlungssicherheit am Patienten erhöhen.
Unabhängig von dem Gesetzentwurf müssen wir uns natürlich auch bei dem Vollzug des Gesetzes und bei der praktischen Umsetzung einige Aspekte in unserem Lande ansehen. Frau Ministerin hat berechtigterweise die sehr unterschiedlichen NEF-Einsätze in Sachsen-Anhalt angesprochen. Das wird immer sehr schnell abgetan nach dem Motto: Das hat damit zu tun, dass bei uns die Leute älter und kränker sind. Das mag eine Erklärung für das Abschneiden im bundesweiten Vergleich sein. Sie reicht mit Sicherheit nicht aus. Es ist keine Erklärung dafür, warum gleich strukturierte Landkreise eine solch deutlich unterschiedliche Anzahl an NEF-Einsätzen im Verhältnis zu der Einwohnerzahl haben. Deswegen, glaube ich, müssen wir uns das sehr genau anschauen. Das hat sicherlich auch etwas mit der unterschiedlichen Praxis in den Leitstellen unseres Landes zu tun. Auch das wird sicherlich Gegenstand weiterer Beratungen sein.
Ich will einen Punkt ansprechen, bei dem ich denke, damit sprechen insbesondere die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsdienst oder Leistungserbringer einen Aspekt berechtigt an, nämlich die Ausbildung der Notfallsanitäter. Wir haben sehr unterschiedliche Sichtweisen zu dem Notfallsanitäter, und wir haben, glaube ich, noch nicht genügend berücksichtigt, dass der Notfallsanitäter nicht mehr der Rettungsassistent von früher ist. Der Rettungsassistent von früher hatte nämlich nur eine Möglichkeit, seinem Beruf nachzugehen, und zwar im Rettungsdienst. Für den Notfallsanitäter sieht das völlig anders aus. Entsprechend findet ein großer Schwund statt. Viele ausgebildete Notfallsanitäter werden eben nicht bis zu der Erreichung des Rentenalters im RTW sitzen, sondern sich andere Beschäftigungen suchen. Das müssen wir berücksichtigen.
Ich halte den Vorschlag, den die Leistungserbringer oder die Arbeitsgemeinschaft vorgelegt haben, nämlich die Landkreise als Rettungsdienst zu ermächtigen, in ihrer Rettungsdienstbereichssatzung einen solchen Bedarf festzustellen, das ausgebildet werden muss, für einen guten Vorschlag.
Wir müssen zudem einen klaren Fokus auf die Digitalisierung im Rettungsdienst legen.
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD - Dr. Anja Schneider, CDU, zustimmend: Jawohl!)
Wir haben die Situation - ich will das aus dem Burgenlandkreis berichten , dass im RTW ein laminiertes Blatt Papier liegt und dann sucht man sich auf dem laminierten Blatt Papier einen IVENA-Code heraus. Diesen IVENA-Code gibt man anschließend via Telefon oder BOS-Funk an die Leitstelle weiter, damit sie jenen IVENA-Code eingeben und die Kette in Richtung Notfallaufnahme im Krankenhaus auslösen kann. Das ist steinzeitmäßig. Das ist an vielen Stellen in unserem Lande so, was die Digitalisierung betrifft, und das müssen wir dringend verändern. Das sagt ein jeder, der in dem Bereich unterwegs ist.
(Beifall bei der SPD)
Wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass allein aufgrund der neuen Krankenhausstrukturen, die wir an vielen Stellen im Lande zu verzeichnen haben, die Zahl der länderübergreifenden Einsätze noch umfangreicher ist, als das in der Vergangenheit der Fall war. Auch insoweit bedarf es einer entsprechenden Berücksichtigung.
Vielen Dank, dass über den Gesetzentwurf heute bisher in so sachlicher Weise diskutiert werden konnte. Ich beantrage im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.