Eröffnung


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 104. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode. Ich begrüße Sie auf das Herzlichste und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sie wissen, in der Weihnachtszeit gibt es eine kleine Aufmerksamkeit von mir als Dankeschön für das gemeinsame Jahr.

(Beifall im ganzen Hause)

Am 16. Dezember 2025 hat unsere Landtagsverwaltung die Nachricht erreicht, dass der langjährige Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt Herr Klaus-Rainer Kalk bereits am 17. November 2025 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Die Beisetzung hat bereits im engsten Familienkreis stattgefunden.

Der im Jahr 1944 in Baden-Württemberg geborene Klaus-Rainer Kalk studierte in Göttingen Jura und sammelte danach vor allem Erfahrungen im Polizeidienst in Niedersachsen. Am 4. Dezember 1990 beschloss die Landesregierung Sachsen-Anhalts, Herrn Ministerialrat Kalk mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Herr Kalk sicherte in seinem auf die Beauftragung folgenden Schreiben vom 21. Dezember 1990 zu, gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden darum bemüht zu sein, gleichermaßen das Vertrauen und die Anerkennung der Bevölkerung wie das der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen des Landes zu erhalten.

Am 9. April 1992 wurde Klaus-Rainer Kalk sodann auf Vorschlag der Landesregierung durch den Landtag mit großer Mehrheit zum Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt gewählt. Im Jahr 1998 erfolgte seine Wiederwahl. Dass der Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der unrechtsstaatlichen Geschichte der DDR eine besondere Bedeutung zukommt und zukommen muss, war dem Westdeutschen Klaus-Rainer Kalk stets bewusst. Er hat deshalb sowohl die ausdrückliche Verankerung dieses Grundrechts in Artikel 6 Abs. 1 sowie seines Amtes in Artikel 63 in unserer Landesverfassung vehement betrieben und verteidigt.

Klaus-Rainer Kalk war es eigen, die Fahne des Datenschutzes konsequent hochzuhalten und gemeinsam mit den Behörden nach Kompromissen zu suchen, die Anforderungen des Datenschutzes und die Erledigung staatlicher Aufgaben zueinander zu bringen. In besonderer Weise hat sich Klaus-Rainer Kalk der Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung in den und durch die Sicherheitsbehörden verschrieben.

Mit Klaus-Rainer Kalk ist ein Mitglied der Generation der Gründungsmütter und Gründungsväter unseres Landes und auch einer der unzähligen Aufbauhelfer von uns gegangen. Er hat sich in unserem Land verdient gemacht. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. - Danke.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 46. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen mit der Begrüßung der ersten Besuchergruppe   Schülerinnen und Schüler der Ganztags- und Gemeinschaftsschule Wanzleben  , die schon seit einer Viertelstunde hier oben auf der Besuchertribüne sitzt. - Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir beginnen heute in der Tagesordnung mit den Themen der Aktuellen Debatten, den Tagesordnungspunkten 8 bis 11.

Noch einmal kurz zur Erinnerung: Wir haben heute Herrn Riedel ganztägig nicht bei uns. Frau Weidinger wird uns ab 10:45 Uhr verlassen müssen. Prof. Willingmann kann ab 16 Uhr, der Ministerpräsident und Frau Dr. Hüskens können ab 18 Uhr nicht mehr an der Sitzung teilnehmen. Aber vielleicht haben wir dann die Tagesordnung bereits abgearbeitet.