Tagesordnungspunkt 32

Beratung

Schaffung einer Pflegeselbstverwaltung im Land

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6258


Die Einbringung erfolgt durch Sziborra-Seidlitz. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverwaltet oder fremdbestimmt? - Das ist die Gretchenfrage für meine Profession, die Pflege. Stand jetzt arbeiten die Pflegeberufe in Sachsen-Anhalt vollständig fremdbestimmt, und das trotz der in den letzten Jahren exorbitant gewachsenen eigenen wissenschaftlichen Grundlage. Pflege ist längst nicht mehr der Hilfs- und Assistenzberuf, der sie historisch einmal war. Dennoch sind die Ausbildungsinhalte fremdbestimmt, verbindliche Fortbildungspflichten fehlen, eine starke berufspolitische Stimme existiert in Sachsen-Anhalt nicht.

Die Steuerung der Fachkräfteplanung erfolgt im Blindflug, weil wir nicht wissen, wie viel Pflegefachpersonen mit welchen Qualifikationen in unserem Land arbeiten. Das hat sich in der Pandemie als Problem gezeigt. Das ist in einer zunehmend unsicher werdenden Zeit weiterhin eines. Ein resilientes Gesundheitssystem sieht anders aus. Ein resilientes Gesundheitssystem braucht anderes.

Wir wollen das mit unserem Antrag ändern. Wir wollen zentrale Aufgaben endlich in die Hände einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen beruflichen Pflege legen. Es geht dabei nicht nur um berufspolitische Selbstverwaltung, sondern um die Grundlage einer modernen Gesundheitsversorgung. Erst mit verlässlichen Daten können wir Ausbildung, Weiterbildung und Personalplanung vorausschauend gestalten. Erst dann können wir realistische Krisen- und Notfallkonzepte entwickeln.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wäre alles andere schlicht fahrlässig. Deshalb schlägt unser Antrag die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit verpflichtender Registrierung aller Pflegefachpersonen vor. Dies soll die erste vollständige Datengrundlage für die Pflege in Sachsen-Anhalt sein.

Pflichtige Registrierung, freiwillige Mitgliedschaft. Damit lösen wir den zentralen Konflikt in der Pflegekammerdiskussion, die die berufliche Pflege jahrelang hart gespalten hat. Keine Pflichtmitgliedschaft, keine Pflichtbeiträge - an dieser Frage erhitzten sich bislang die Gemüter. Natürlich verleitet ein Pflichtbeitrag nicht zu Jubelstürmen unter den Pflegekräften. Der abgebuchte Beitrag auf dem Konto fällt direkt auf, wirkt unmittelbar. Die positiven Effekte einer professionellen Selbstvertretung zeigen sich hingegen oft erst mittel- oder langfristig.

Was man für sein Geld eigentlich bekommt, ist schwer zu vermitteln, gerade in einem Berufsfeld, in dem weiterhin deutlich weniger verdient wird als in anderen verkammerten Berufen wie Ärztin, Anwältin, Ingenieurin. Zwischenzeitlich sah es trotz der wirklich heftigen Debatten dazu nach einer Entwicklung aus, die ich als Pflegekraft persönlich wirklich ermutigend fand. Anfang der 2020er-Jahre gab es bereits vier Landespflegekammern. In einer bin ich freiwilliges Mitglied. In Bayern gibt es zumindest die Vereinigung der Pflegenden und sogar eine Bundespflegekammer.

Dann aber votierten die großen Mehrheiten der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen für die Abschaffung ihrer Kammern. Leider hatte sich das Bild durchgesetzt, dass die Kammern von oben gegen die Interessen der Pflegenden durchgedrückt worden seien. Die Gegenkampagnen der Gewerkschaften taten an dieser Stelle ihr Übriges. Es war eben leider wirklich oft so, dass der erste und einzige Kontakt der Fachkräfte mit der Pflegekammer der Gebührenbescheid war. Das ist natürlich fatal. Mit der Abwicklung der Kammern in zwei Bundesländern schien die Debatte am Boden zu sein.

Aber - das ist ein ganz großes Aber - die Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind nicht an der Idee gescheitert und nicht deshalb, weil sie unnötig gewesen wären, sondern an der Finanzierung und an mangelnder Kommunikation. Das wollen wir anders machen. Wir wollen eine freiwillige Mitgliedschaft und das Land übernimmt die Finanzierung der neuen Selbstverwaltung. Denn ihre Aufgaben - Qualitätssicherung, Weiterbildung, Personalplanung, Krisenfestigkeit - sind Aufgaben von öffentlichem Interesse. Wir werden von Anfang an transparent kommunizieren und die Pflegenden aktiv einbinden. Denn diese Selbstverwaltung soll ihre eigene sein. Dazu gehört auch das forcierte Werben für die freiwillige Mitgliedschaft.

Blicken wir nach Bayern: Dort wurde im Jahr 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern gegründet. Dabei handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit freiwilliger und beitragsfreier Mitgliedschaft. Die VdPB ist heute eine anerkannte Stimme der Pflege in Bayern. Sie wirkt in Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in allen wichtigen Gremien. Zudem führt sie seit Sommer dieses Jahres das landesweite Pflegeberuferegister. Derzeit erarbeitet die VdPB auch eine Berufsordnung, und zwar ausdrücklich mit der Berufsgruppe in einem offenen, partizipativen Prozess. All das gelingt ohne Zwangsmitgliedschaft und ohne Pflichtbeiträge. Was in Bayern allem Anschein nach gelingt, können wir auch schaffen.

Mit unserem Antrag wollen wir genau diesen erfolgreichen Weg nun in Sachsen-Anhalt gehen. Was soll die neue Pflegeselbstverwaltung leisten? Sie soll unter anderem eine Berufsordnung für die Pflege erstellen und überwachen, ein vollständiges Register aller Pflegekräfte führen, Fort- und Weiterbildungsordnungen entwickeln und deren Einhaltung überwachen, Weiterbildungsangebote akkreditieren. Das Befugniserweiterungsgesetz umsetzen, insbesondere die Akkreditierung für die heilkundlichen Tätigkeiten für die akademisierten Pflegekräfte, eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Profession fördern und die Pflege berufspolitisch vertreten. z. B. im Gremium nach § 90a SGB V.

All diese Aufgaben dienen dem Ziel, die Pflege durch starke Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung voranzubringen. Sie dienen der Gesellschaft; denn so sichern wir die pflegerische Versorgung in Sachsen-Anhalt und erhalten verlässliche Daten über Personal und Qualifikationen als Grundlage für die Fachkräfteplanung und Krisenvorsorge.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Warum sollen allein Pflegende diese Aufgaben finanzieren? - Ganz genau, mir fällt auch kein Grund dafür ein. Wir wollen diese Pflegeselbstvertretung gesetzlich und finanziell durch das Land absichern. Nun könnte man natürlich trotzdem fragen, ob das alles notwendig ist. Man könnte anführen, sie sollen ihren Job einfach so machen, wie es ihnen die Ärzte sagen; das ging ja früher auch. - Liebe Kolleginnen! Diese Zeiten sind vorbei, und zwar nicht nur, weil die Profession heute über ein größeres Selbstbewusstsein und über eigene Expertise verfügt. Diese Zeiten sind auch vorbei, weil wir es uns als Gesellschaft nicht leisten können, auf diese eigenständige Kompetenz zu verzichten, wenn wir die Gesundheitsversorgung auch zukünftig sicherstellen wollen.

Die professionelle Selbstvertretung gehört in diesen größeren Entwicklungsrahmen. Sie korrespondiert mit der Akademisierung der Pflegeberufe und liegt auf einer Linie mit dem Kompetenzstärkungsgesetz des Bundes. Die Pflege ist dabei, sich als Profession zu etablieren und zu einem gleichberechtigten Akteur im Gesundheitssystem zu werden, zu einem gebrauchten Akteur, der eigene Kompetenzen und Perspektiven in moderne multiprofessionelle Teams einbringt. Das ist ein Standard, der europa- und weltweit überwiegend längst realisiert ist, nur Deutschland hinkt mit seiner historisch gewachsenen starken Arztzentrierung immer noch weit hinterher. Leisten können wir uns das als Land schon lange nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gehen wir von der Zielstellung gleicher Augenhöhe aus, dann braucht es in der Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems eine eigene Vertretung, die die Geschicke des größten Berufsstandes im Gesundheitswesen eigenverantwortlich in die Hand nimmt und vertritt. Wir wollen eine Pflege auf Augenhöhe mit der Ärzteschaft, auf Augenhöhe mit Kassen, als Teil des Gremiums nach § 90a SGB V auf Landesebene, als Teil des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Bundesebene.

Bis das alles selbstverständlich ist, sind viele Bretter zu bohren. Eines davon wollen wir mit unserem Antrag hier und heute fein säuberlich zurechtzimmern. Wir schaffen eine klare gesetzliche Grundlage als Arbeitsauftrag für unser Land, für Sachsen-Anhalt.

Nur wenn wir die Pflege als eigenständige Profession mit Ansehen, Karrierewegen und Anerkennung sichtbar machen, können wir nachhaltig mehr Fachkräfte für diesen Beruf gewinnen. Das macht Pflege attraktiv. Pflege ist so viel mehr als Händchen halten, Essen reichen, gutes Herz haben. Pflege im 21. Jahrhundert ist eine evidenzbasierte Handlungswissenschaft, professionell, selbstbewusst und mit dem Willen nach Selbstbestimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die jungen Menschen im Land das verinnerlichen, dann wird die Fachkräftegewinnung einen ganz neuen Schub bekommen. Diesen neuen Schub wollen wir heute gemeinsam mit Ihnen auslösen. Mit unserem Antrag zünden wir die nächste Stufe, um die Pflege in Sachsen-Anhalt auf die Höhe der Zeit zu bringen. Wir freuen uns, wenn Sie mitmachen. - Vielen Dank.