Daniel Roi (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rettungsdienst ist Kernaufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge. Die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes, insbesondere im ländlichen Raum, ist für die AfD als Partei des ländlichen Raumes von zentraler Bedeutung. Die Frage meines Kollegen nach den Hilfsfristen bezieht sich daher genau auf den Kernpunkt, um den es geht.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird auf reale Herausforderungen im Rettungsdienst reagiert. Die Ministerin hat das soeben ausgeführt. Sie alle wissen, wovon ich spreche. Personalmangel, steigende Einsatzzahlen, längere Anfahrtswege im ländlichen Raum und die fortschreitende Digitalisierung sind Entwicklungen, auf die die Politik natürlich reagieren muss und woraufhin Gesetze angepasst werden müssen.

Positiv im Hinblick auf den Gesetzentwurf ist, dass eine umfangreiche Anhörung stattgefunden hat. Die AfD-Fraktion begrüßt es, dass neue Instrumente wie der Telenotarzt, der Gemeindenotfallsanitäter und die Smartphone-Alarmierung von Ersthelfern erstmals eine klare gesetzliche Grundlage erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken und den Rettungsdienst zukunftsfähig aufzustellen.

Gleichzeitig möchte ich einige Punkte nennen, bei denen aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf besteht. Erstens. Der Gemeindenotfallsanitäter wurde bereits genannt: Die Idee, niedrigschwellige Hilfe vor Ort zu leisten und unnötige Transporte zu vermeiden, ist sinnvoll. Die Erfahrungen aus Gräfenhainichen sind positiv. Ich habe mich dort mit einem Notarzt dazu unterhalten können. Im Gesetzentwurf - das will ich an der Stelle aber sagen - bleibt, zumindest was die Definition betrifft, offen, nach welchen klaren Einsatzkriterien der Gemeindenotfallsanitäter tätig wird und wie Überschneidungen vermieden werden sollen. Es gibt immer wieder Beispiele dazu, wo die Linie verläuft. Darüber können wir vielleicht im Ausschuss noch reden.

Ein zweiter Aspekt sind die Qualitätssicherung und die Fortbildung. Die vorgesehene Fortbildungspflicht für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal ist richtig. Allerdings reicht es aus unserer Sicht nicht aus, nur eine Mindeststundenzahl festzuschreiben. Wir halten es für notwendig, Qualitäts- und Evaluationskriterien im Gesetz zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die Fortbildung auch tatsächlich die Versorgungsqualität verbessert. Denn darum geht es am Ende. Wir haben auch in den Leitstellen immer die Diskussion darüber, wie das Leitstellenpersonal reagiert, wenn Anrufe von den Bürgern kommen. Auch gibt es eine Diskussion darüber, wie wir eigentlich die Qualität der Arbeit der Mitarbeiter dort überprüfen. Hierzu ist eigentlich die gleiche Frage zu stellen.

Ein dritter Aspekt, Datenschutz und Digitalisierung. Die stärkere Nutzung telemedizinischer Systeme ist unvermeidlich und sinnvoll in der heutigen Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der Datenschutz nicht nur formal, sondern auch praktisch abgesichert ist. Es gab auch eine umfangreiche Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten. Man könnte natürlich auch noch Regelungen zu Datensparsamkeit, Löschfristen und Zugriffskontrollen im Gesetz verankern, um das Vertrauen der Patienten zu stärken.

Man muss bei dem Thema Telemedizin natürlich auch sagen, dass es das Hauptproblem nicht löst, nämlich den Personalmangel. Der Telenotarzt kann dabei helfen, Lücken zu schließen, aber er ist kein Allheilmittel. Das will ich an der Stelle auch sagen. Er funktioniert nur dann, wenn mit gut ausgebildeten Notfallsanitätern gearbeitet wird. Deshalb ist die Fortbildung, die im Gesetzentwurf verankert ist und die ich gerade angerissen habe, wichtig.

Letztlich will ich noch sagen: Der Telenotarzt ersetzt natürlich nicht die Hände, die Hände am Patienten, bspw. bei der Atemwegssicherung oder der Reanimation. Das sollte man bedenken. Die in dem Gesetzentwurf verankerte Stärkung der Fortbildung für nichtärztliches Personal ist daher auch wichtig.

Vierter und letzter Aspekt, die Evaluation. Das ist in anderen Bereichen immer großes Thema, ebenso wie Transparenz. Der Gesetzentwurf enthält keine verbindlichen Regeln zur Überprüfung der eigenen Wirksamkeit. Angesichts der Tragweite der Änderungen wäre eine Evaluationsklausel sinnvoll. Konkret heißt das: Nach drei bis fünf Jahren sollte dem Landtag berichtet werden, ob sich Reaktionszeiten, Versorgungsqualität und Personalsituation tatsächlich verbessert haben. Mein Kollege hat gerade die Hilfsfristen angesprochen. Jetzt könnte man natürlich sagen: Gut, der Fachausschuss kann das selbst veranlassen. Aber ich bin immer der Meinung, dass ein gewisser Automatismus, der vielleicht schon im Gesetz geregelt ist, manchmal auch nicht schlecht ist und vor allem vor politischer Trägheit schützt. Aber diesbezüglich sind wir alle als Parlamentarier aufgefordert, in den nächsten Jahren zu beleuchten, wie sich das entwickelt hat, und ggf. Nachbesserungen vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend sagen: Dieser Gesetzentwurf hat gute Ansätze. Wenn man aber ehrlich ist, dann stellt man fest, er reagiert lediglich auf die Symptome, ohne wirklich an die Ursachen heranzugehen. Der Personalmangel, insbesondere bei den Notärzten, und die Überlastung in den Notaufnahmen sind z. B. Ursachen für mangelnde Versorgung.

Fazit: Rettungsdienst ist Daseinsvorsorge und Daseinsvorsorge braucht klare Zuständigkeiten, verlässliche Qualität und transparente Überprüfung. Wir werden die weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren konstruktiv begleiten. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. - Herzlichen Dank.