Andreas Henke (Die Linke):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf mit seinen Kernaussagen zu den Vollzugsgrundsätzen, zu Fragen der Sicherheit und Ordnung, der Kommunikation, des Datenschutzes und der Organisation dreht sich ja im Wesentlichen um Freiheitsentzug, aber in dem Fall nicht als Strafe, sondern allein zur Durchsetzung ausländerrechtlicher Maßnahmen. Damit wird tief in die Grundrechte von Menschen eingegriffen, weshalb aus der Sicht meiner Fraktion Zurückhaltung geboten ist und wir den Gesetzentwurf ablehnen werden.

Abschiebungshaft ist kein administratives Detail, sondern ein schwerwiegender Eingriff des Staates in die Freiheit von Menschen, obwohl sie in diesem Fall keine Straftat begangen haben.

(Oliver Kirchner, AfD: Doch, haben sie!)

Die Landesregierung begründet das Gesetz mit mehr Effizienz, Planbarkeit und einer höheren Erfolgsquote bei Abschiebungen; doch wenn es um Grundrechte geht, dann darf Effizienz nicht das Maß aller Dinge sein. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist nicht dann gut, wenn es möglichst reibungslos funktioniert, sondern dann, wenn es verhältnismäßig, menschenwürdig und transparent ist. Freiheitsentzug sollte immer auf der Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien an strafrechtliche Ermittlungen, Untersuchungen oder Verurteilungen gekoppelt sein, nicht aber an eine Ausreisepflicht.

Losgelöst von dieser grundsätzlichen Bewertung kritisieren wir, dass im Zuge der Anhörung, nach den Stellungnahmen die Forderung des Flüchtlingsrates und der Liga der freien Wohlfahrtspflege nach einer unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens nicht erfüllt wurde. Der hier vorgesehene Beirat hat lediglich eine beratende Funktion ohne echte Kontrollbefugnisse. Auch die Forderung, besonders schutzbedürftige Personen grundsätzlich von freiheitsentziehenden Maßnahmen auszunehmen, wurde nicht übernommen. Minderjährige sollen nicht kategorisch von Abschiebungshaft ausgeschlossen sein, sondern nur grundsätzlich verschont werden. Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen erhalten zwar besondere Aufmerksamkeit, aber keine systematischen Schutzgarantien. In besonderen Ausnahmefällen können auch Frauen und Familien inhaftiert werden.

Im Fokus unserer Kritik steht auch die umfassende Videoüberwachung in Gebäuden, Räumen und Freiflächen, die optisch-elektronische Beobachtung auch in Unterbringungsräumen und bei besonderen Sicherungsmaßnahmen und die Möglichkeit der Überwachung von Besuchen und Telefonaten oder auch die Kontrolle des Briefverkehrs.

Das Gesetz enthält keine Verpflichtung zur regelmäßigen Evaluation der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Einschränkungen von Rechten, bspw. Aufenthalt im Freien, Mediennutzung oder Besuche, müssen nicht systematisch dokumentiert oder die Informationen dem Beirat zur Verfügung gestellt werden. Dies erschwert natürlich die Kontrolle und einen möglichen Rechtsbehelf.

Das Gesetz schreibt zwar vor, dass mildere Mittel geprüft werden müssen, schafft aber keine konkreten Mechanismen für die systematische Prüfung und Anwendung von Alternativen zur Haft.

Dieses Gesetz bedeutet aus der Sicht meiner Fraktion eine weitere Verschärfung repressiver Migrationspolitik und findet deshalb an dieser Stelle nicht unsere Zustimmung. - Vielen Dank.