Jan Riedel (Minister für Bildung):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme auf den Antrag der Fraktion Die Linke zurück. Im Antrag ist von sogenannten Schülerstreiks die Rede. Ich habe mir erlaubt nachzuschlagen, was ein Streik ist. Das ist ein Mittel des Arbeitskampfes im Rahmen eines Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnisses.
Ich finde, das passt nicht in den Kontext des Vorrechtes auf Bildung, welche wir in Deutschland kostenlos vorhalten und trotz allem Unkens auch in hoher Qualität. Deswegen ist es ganz klar: Es geht hierbei nicht um einen Streik, sondern lediglich um die Teilnahme an einer Demonstration.
(Beifall bei der CDU)
Zu dem Anliegen, auf eine sanktionslose Teilnahme an der Demonstration hinzuwirken, wie im Antrag formuliert, ist richtigzustellen, dass nicht die Teilnahme an der Demonstration sanktioniert wurde und wird, sondern die Tatsache, nicht der Unterrichtspflicht nachzukommen.
(Beifall bei der CDU)
Generell steht es Schülern frei, aus dringenden persönlichen Gründen im Einzelfall in der Schule begründet um Freistellung von der Unterrichtspflicht zu bitten. Stundenweise Freistellungen gewährt die Fachlehrkraft, weitergehende die Klassen- oder Schulleitung. Dabei wird fallkonkret nach Abwägung und Bewertung im Einzelfall auch unter Berücksichtigung schulischer Leistungsfähigkeit und bisheriger Abwesenheitswerte entschieden.
Es war im vorliegenden Fall also zu prüfen, ob ein unabweisbares Erfordernis besteht, gerade während der Schulzeit an einer Demonstration teilzunehmen. Eine politische Bewertung des Demonstrationsanliegens ist dabei nicht der Maßstab gewesen für die schulischen Entscheidungsträger. Prüfanlass und Maßstab waren letztlich lediglich die Frage des Termins der Demonstration während der Schulzeit.
Hier hätten die Organisatoren Druck von den teilnahmewilligen Jugendlichen nehmen können, wenn man das nun gerade nicht vormittags zur Unterrichtszeit, zur Arbeitszeit für Lehrlinge, während der Ausbildungszeit im Betrieb angesetzt hätte. Ein Termin außerhalb der Schulzeit hätte im Übrigen die Debatte auch im Nachgang auf das eigentliche Anliegen fokussiert und ausgeschlossen,
(Zustimmung bei der CDU)
die Teilnahme als Ersatzevent für Unterricht diskreditieren zu können, wie es nun in den Kommentaren geschieht. Das war aus meiner Sicht ein Eigentor.
Die kritische Sicht auf die Wehrpflicht im Rahmen der grundsätzlich verankerten Meinungsfreiheit war und ist auch an einem Wochenende oder am Nachmittag eines Unterrichtstages durch die Teilnahme an einer Demonstration vermittelbar. Sie kann vormittags innerschulisch auch in einschlägigen Unterrichtsangeboten oder in anderen schulischen Kontexten Diskussionsgegenstand sein. Das wäre an dieser Stelle verantwortungsvoll gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag stellt auch darauf ab, dass Friedensinitiativen usw. nicht angemessen Zugang zu Schulen hätten. Gemäß der seit dem Jahr 2015 gültigen Handreichung für Schulen zum Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr sowie zur politischen Bildung im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik ist es bereits möglich, Friedensinitiativen an Schulen einzuladen. Ich zitiere:
„Wie bei der Behandlung anderer politischer Themen muss auch zu Fragen der Friedens-, Sicherheits- und Rüstungspolitik die Breite verschiedener gesellschaftlicher Positionen im Unterricht abgebildet werden.“
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
„Bei Einladung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr ist deshalb darauf zu achten, parallel oder zeitnah auch Vertreterinnen und Vertretern friedenspolitischer Organisationen die Gelegenheit zur Darstellung entgegenstehender Positionen unter vergleichbaren Bedingungen zu gewähren.“
- Zitatende.
Im Übrigen ist die Karriereberatung nicht Bestandteil der Arbeit von Jugendoffizieren an Schulen. Ihre Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit Schulen sind Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik im Kontext politischer Bildung.
Die Karriereberatung findet in der Regel direkt bei den Karriereberatungsstellen der Bundeswehr oder im Rahmen von Berufsberatungsmessen und Veranstaltungen statt - dorthin muss man konkret gehen - und nicht an Schulen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Bundeswehr unterliegt, wie die Zusammenarbeit mit allen anderen außerschulischen Partnern, den Festlegungen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Schule. Auf der Grundlage des Schulgesetzes können Schulen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung darüber entscheiden, mit welchen außerschulischen Partnern sie zusammenarbeiten und auf welche Weise sie diese in die Gestaltung ihres Schulprogramms und des Unterrichts einbinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste, nach der Anrechnung auf Ausbildung und Studium, nach der kostenlose Nutzung des ÖPNV sowie nach einem verbesserten Zugang zum Wohngeld sind in der Vergangenheit mehrfach auch als Petitionen vorgetragen und behandelt worden.
Ein sowohl zeitlicher und örtlicher also auch einsatzspezifischer Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz ist in der Praxis derzeit nicht umsetzbar, da unabhängig von der Finanzierung auch ein entsprechender Bedarf bei den Trägern und Einsatzstellen vorhanden sein muss. Darüber hinaus ist die Problematik der Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt zu beachten.
Ungeachtet dessen ist eine hohe Vielfalt bei den Einsatzbereichen natürlich wünschenswert. Die Entscheidung über eine Anerkennung eines abgeleisteten Freiwilligendienstes in der Ausbildung bzw. im Studium obliegt den einzelnen Hochschulen. Da Art und Umfang der Tätigkeiten im Freiwilligendienst sowie die Anforderungen an die jeweiligen Ausbildungen und Studiengänge jeweils verschieden sind, dürften eine allgemeine Regelung ausgeschlossen und Einzelfallprüfungen erforderlich sein.
In Sachsen-Anhalt erhalten Freiwilligendienstleistende grundsätzlich ermäßigte Zeitfahrkarten in den jeweiligen Tarifen der Verkehrsunternehmen und verbünde. Fahrtkosten zu den verpflichtenden Seminaren werden den Freiwilligendienstleistenden erstattet und durch die Förderung des Bundes refinanziert. Ein Antrag auf Wohngeld ist grundsätzlich auch möglich. Über diesen entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde am Ort des Lebensmittelpunktes der antragstellenden Person.
Neu ist die Forderung nach einer tariflichen Bezahlung der Freiwilligendienstleistenden, wie sie bereits angeklungen ist. Diese setzt eine Einordnung der Tätigkeiten in die jeweiligen Tarifstrukturen und die Einordnung als Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis voraus. So wird der freiwillige Wehrdienst bei der Bundeswehr, der hierbei wahrscheinlich als Maßstab herangezogen wird, in Form eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses mit Ausbildungsinhalten absolviert. Inwieweit die Freiwilligendienste dann noch dem besonderen bürgerschaftlichen Engagement zuzuordnen sind, ist auch fraglich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wehrpflicht ist nach wie vor im Grundgesetz verankert. Lediglich die verpflichtende Einberufung wurde im Jahr 2011 ausgesetzt. Im Spannungs- und Verteidigungsfall lebt diese übrigens vollumfänglich wieder auf. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht auch weiterhin und kann und soll nicht durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz untergraben oder ausgehebelt werden.
Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz können Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, auf Antrag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Im Falle der Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung haben diese Personen einen Zivildienst zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zum Abschluss meiner Rede auch eine persönliche Bemerkung. Ich habe selbst Grundwehrdienst geleistet. Das war eine prägende Erfahrung für mich. Ich kann aus diesem Grund auch verstehen, dass die Perspektive eines möglichen Einsatzes auch und gerade jungen Menschen Angst macht. Meine Söhne sind Baujahr 2008, jedenfalls die Ältesten, und sie wird als Erste die verpflichtende Musterung wieder betreffen. Das lässt natürlich auch mich nicht völlig gedankenlos durch die Welt gehen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Gesellschaft sind wir darauf angewiesen, nicht nur Vorteile zu genießen, wie - Sie haben es genannt - eine selbstbestimmte Lebensführung, sondern wir sind auch darauf angewiesen, zu geben, ob als Wehrdienstleistender oder als Zivildienstleistender. Ich denke, in der gegenwärtigen Situation mit all den Unsicherheiten, die uns umgeben, ist es ein unumgänglicher Schritt, den Wehrdienst zu aktualisieren und zu modernisieren. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert. - Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (Die Linke):
Herr Riedel, zunächst stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten von dezidierten Rekrutierungswerbeveranstaltungen der Bundeswehr in den Schulen nicht ganz ohne Grund. Denn es ist ausdrücklich die Position der CDU-Bundestagsfraktion, dass das jetzt passieren soll. Bisher ist das in Sachsen-Anhalt nicht so gehandhabt worden, zumindest nicht offiziell; das wissen wir auch. Insofern war das eine deutliche Ablehnung des CDU-Vorstoßes.
Ich habe allerdings eine andere Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie sich darauf vorbereitet haben. In Sachsen liegen dezidiert Zahlen dazu vor. In Sachsen ist es so, dass sich die Besuche der Bundeswehr in den Schulen seit 2020 pro Jahr verdoppelt haben. Im Jahr 2020 betrug die Anzahl der Besuche der Bundeswehr an den Schulen dort 212.
(Guido Kosmehl, FDP: Da war doch Corona!)
Im Jahr 2024 betrug diese Anzahl mehr als 400. Gleichzeitig erfolgten an den Schulen in Sachsen so gut wie keine Einladungen von Friedensinitiativen; das ist in Sachsen dezidiert vom Bildungsministerium so aufgeschlüsselt worden. Kennen Sie die entsprechenden Angaben für Sachsen-Anhalt? Sie sagen, bei uns seien die Schulen dazu angehalten, dass sie, wenn die Bundeswehr eingeladen wird, auch andere, Friedensinitiativen z. B., einzuladen. Kennen Sie dazu Zahlen?
Jan Riedel (Minister für Bildung):
Sehr geehrter Herr Gallert, nein, ich kenne keine Zahlen dazu. Wir werden versuchen, das im Nachgang herauszufinden.