Tagesordnungspunkt 18
Zweite Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5799
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/6257
(Erste Beratung in der 94. Sitzung des Landtages am 22.08.2025)
Herr Grube wollte sofort nach vorn kommen, um seine Berichterstattung durchzuführen. - Bitte, Herr Grube.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Die Rede muss ich mir schnell geben lassen, weil ich die Falsche eingesteckt habe.
(Dr. Falko Grube, Berichterstatter, tritt an das Präsidium und lässt sich ein Redemanuskript geben.)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ja, wir helfen immer, wo es geht. Das ist unsere Aufgabe hier vorn im Präsidium. Wir sind immer dabei. Also, bei uns gibt es jede Unterstützung. - Herr Grube, bitte, Sie haben das Wort.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Ich weiß, Herr Präsident, dass wir darauf bauen können. Deshalb habe ich darauf gebaut, und das finde ich richtig.
Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 94. Sitzung am 22. August 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.
Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Landesentwicklungsgesetz zu novellieren und in ein neues, modernes, digitales Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt zu überführen. Durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes sowie aufgrund von Änderungen in Bundesgesetzen, z. B. dem Raumordnungsgesetz, ist die erneute Novellierung erforderlich geworden. Es soll eine stärkere Fokussierung auf die wesentlichen planungsrechtlichen Regelungsgegenstände erfolgen.
Mit diesem Gesetzentwurf werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert. Klare Strukturen schafft man durch die Trennung von Verfahren und planerischen Zielen. Durch digitale Beteiligungsverfahren erfolgt eine Stärkung von Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales übersandte mit Schreiben vom 2. September 2025 die dort eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Dokumente wurden als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt. Die JUWI GmbH übermittelte am 4. September 2025 eine Stellungnahme zu diesem Thema, welche zur Vorlage 2 wurde.
Der Ausschuss verständigte sich in der 41. Sitzung am 5. September 2025, eine Anhörung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt sowie des Landkreistages Sachsen-Anhalt durchzuführen. Diese Anhörung erfolgte am 26. September 2025. Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände finden wir in Vorlage 3.
Mit Schreiben vom 5. November 2025 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 4 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales einvernehmlich abgestimmten Änderungen, auch in Form von sprachlichen und rechtsförmlichen Anpassungen.
In der 44. Sitzung am 7. November 2025 fand die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf statt. Der Ausschuss verständigte sich, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Beratungsgrundlage war die Synopse des GBD. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales trug in dieser Sitzung mündlich einen Änderungsvorschlag zu § 1a Abs. 10 vor, der in die Beschlussempfehlung aufgenommen und beschlossen wurde.
Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 7 : 0 : 6 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/6257 vorliegende Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf. Im Namen des Infrastrukturausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.