Tagesordnungspunkt 13
Beratung
Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2026
Antrag Landesregierung - Drs. 8/6313
Der Antrag wird vom Finanzminister Herrn Richter eingebracht werden. - Herr Richter, Sie haben das Wort.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Antrag auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung auf den juristischen Hintergrund dieses Antrages eingehen.
Der eine oder andere oder die eine oder andere kann sich sicherlich noch an den April 2020 erinnern. Damals hatte uns die Coronasituation dazu veranlasst, im Landtag innerhalb ganz kurzer Zeit einen Nachtragshaushalt zu beschließen, der die Möglichkeit eröffnet hat, im Rahmen einer Notlagenerklärung über einen Kreditrahmen in Höhe von 500 Millionen € für Sofortmaßnahmen gegen die Coronapandemie einzuleiten. Davon sind insgesamt nur insgesamt 400 Millionen € beansprucht worden.
Gleichzeitig hatten wir damals in der Landesregierung überlegt, wie wir uns für die Zukunft resilienter aufstellen können, sollte es zu weiteren Pandemien oder entsprechenden Notsituationen kommen. Das führte dazu, dass wir gesagt haben: Wir müssen hierfür ein entsprechendes Sondervermögen schaffen.
Sie können sich sicherlich auch daran erinnern, dass sich das insoweit über den Wahltermin hinaus verzögert hat und wir im Rahmen der Findung der neuen Koalition das Corona-Sondervermögen hier verabredet hatten, welches dann, übrigens einstimmig, im Dezember 2021 im Landtag verabschiedet wurde. Ich verweise noch einmal auf das Sondervermögensgesetz und dort auf den § 3, die Abs. 1 und 2. In Abs. 3 heißt es deutlich:
„Ist der Zeitraum, für den der Landtag das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation festgestellt hat, abgelaufen, so können bereits begonnene Maßnahmen im Sinne von Absatz 2 fortgeführt werden [...]“
Wir gingen damals davon aus, dass die rechtliche Seite so ist, dass wir über das Jahr 2021 hinaus über die Notlagenerklärung in der Lage sein werden - weil wir von vornherein wussten, dass Maßnahmen nicht innerhalb von ein, zwei Jahren abgeschlossen sein können , dieses Geld weiterhin einsetzen zu können.
Dann kam es zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023, im Übrigen zum Klima- und Transformationsfonds. Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass die Entscheidung uns nicht berührt; im Übrigen nicht nur wir, sondern auch der Rechnungshof, der zunächst nicht gesehen hatte, dass wir davon betroffen sind, der uns die Jährigkeit und die Jährlichkeit aufgegeben hat, mit der Folge, dass wir jedes Jahr die Notlage wieder feststellen müssen, um diese Maßnahmen zum Abschluss zu bringen.
So haben wir es dann für die Jahre 2024 und 2025 getan. Ich erinnere im Übrigen daran: Der Doppelhaushalt 2025/2026, der hier verabschiedet wurde, ging davon aus, dass diese Notlage auch für das Jahr 2026 wieder festgestellt wird.
In dem Zusammenhang bringe ich immer als Beispiel: Gehen Sie davon aus, wir hätten im Jahr 2013 auch damals waren einige von Ihnen schon im Landtag - nicht die Hilfe des Bundes und der anderen Länder im Rahmen der Hochwasserkatastrophe bekommen, dann hätten wir als Land selbst im Rahmen einer Notlagefeststellung Geld aufnehmen müssen. Jeder weiß, dass der Deichbau und vieles andere mehr an Sicherungsmaßnahmen nicht innerhalb eines Jahres, nicht innerhalb von fünf Jahren, sondern mittlerweile auch nach über zehn Jahren noch nicht abgeschlossen ist.
Würden Sie oder würde der Rechnungshof auf die Idee kommen zu sagen, dass die Notlage nicht mehr feststellbar ist, dass wir, weil wir die Notlage für diese Maßnahmen nicht mehr haben, diese Maßnahmen nicht mehr über eine Notlagefeststellung finanzieren können?
(Beifall bei der FDP)
Genau so ist das auch mit dem Corona-Sondervermögen. Das Verfassungsgericht hat uns aber auch auferlegt, dass - wir hatten festgestellt, dass wir sehr wohl über einen längeren Zeitraum die Notlage feststellen können - wir die Maßnahmen natürlich immer intensiver begründen müssen. Wenn Sie sich anschauen, wie wir diese Maßnahmen im Einzelnen dargelegt haben und wie wir diese Darlegungen auch in den letzten Jahren verfolgt haben, dann sehen Sie, dass wir das immer intensiver dargestellt und deutlich gemacht haben, warum wir weiterhin auf die Feststellung der Notlage für das Jahr 2026 angewiesen sind.
Insoweit bitte ich Sie, hier diese Notlage festzustellen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.