Maximilian Gludau (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute eine recht umfangreiche Reform des sachsen-anhaltischen Bauordnungsrechts zum Abschluss. Es geht darum, den Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden zu erleichtern, Verfahren zu beschleunigen, neue Bauformen ausprobieren zu dürfen sowie um Regelungen für erneuerbare Energien und Wärmepumpen.
Mit einem Teil des Pakets bringen wir unsere Bauordnung auf den neuesten Stand der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz. Dazu gehört auch die Einführung des Gebäudetyps E, der für einfaches oder experimentelles Bauen steht.
Vor wenigen Wochen haben sich nun auch die Bundesbauministerin und die Bundesjustizministerin auf ein Eckpunktepapier zu den zivilrechtlichen Aspekten des Gebäudetyps E geeinigt. Das ist gut, weil erst dadurch der Gebäudetyp E in der Praxis ankommen kann.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
Unverständlich finde ich es jedoch, dass sich die beiden Bundesministerinnen bis zum Ende des Jahres 2026 Zeit nehmen, um das Gesetz erst einmal nur im Bundeskabinett zu beschließen. Immerhin hat der damalige Bundesjustizminister, mein Parteikollege Marco Buschmann, schon im Juli 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt und diesen in die Verbändeanhörung eingebracht. Die Bundesregierung hätte doch einmal eine schnell umzusetzende Maßnahme für den Herbst der Reformen beschließen können.
Andere Teile der Bauordnungsnovelle gehen auf das Ergebnis eines intensiven Dialogs unseres Ministeriums für Infrastruktur und Digitales mit den Kammern und Verbänden im Land zurück. Ziel war es, das Bauordnungsrecht zu vereinfachen, um praktikable Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu schaffen.
In der Ausschussberatung haben wir uns darüber hinaus auf einige weitere Punkte verständigt, die wir in Zukunft vereinfachen oder gänzlich verfahrensfrei stellen werden. Dabei geht es bspw. um die Sanierung einschließlich des Ersatzneubaus von Balkonen, Erleichterungen für Terrassenüberdachungen, Wärmedämmungen in Aufzugsanlagen als Teil der technischen Gebäudeausrüstung, die ohnehin schon einmal aufgrund der Aufzugsverordnung abgenommen wurden.
An dieser Stelle widerspreche ich dem Kollegen Henke. Er ist leider nicht mehr am Raum. Das deutsche Baurecht und auch unsere Bauordnung haben aus meiner Sicht weiterhin reichlich Potenzial für Vereinfachung, Entschlackung, Entbürokratisierung und Digitalisierung. An dieser Stelle dürfen wir uns nicht zufrieden zurücklehnen. Wir als Freie Demokraten werden das auch nicht tun.
Heute machen wir aber einen absolut wichtigen Schritt auf diesem Weg. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.