Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, dass heute der Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Kindertagesbetreuung vorliegt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zeigt, dass wir als Land zuhören, dass wir die Herausforderungen der Praxis ernst nehmen und dass wir handeln, im Sinne der Erzieherinnen und Erzieher und natürlich ganz im Sinne der Kinder.

Ich habe es an dieser Stelle schon öfter gesagt und das hat auch heute Frau Gensecke getan. Ich sage es immer wieder gern: Das Kinderbetreuungssystem in unserem Land ist bundesweit vorbildlich, höchste Betreuungsquoten, weitestgehender Betreuungsanspruch, sehr hohe Fachkraftquote. Darauf können wir stolz sein. Wir wissen aber auch: Unsere Fachkräfte arbeiten nicht selten am Limit. Genau an dieser Stelle soll der Gesetzentwurf ansetzen.

Das Hohe Haus hat in seinem Beschluss aus dem vergangenen Jahr klar formuliert: Wir wollen die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen entlasten. Wir wollen die Arbeitsbedingungen verbessern und wir wollen die demografische Entwicklung als Chance nutzen, als Chance für bessere Betreuungsrelationen, als Chance für Entlastung.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Im Vergleich zum Vorjahr waren um Jahr 2025 fast 2 750 weniger Kinder in der Kindertagesbetreuung. Diese demografische Entwicklung birgt Herausforderungen, aber eben auch Chancen. Genau diese Chancen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nutzen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Kita-STABIL-Gesetzentwurf beruht auf zwei tragenden Säulen.

Die erste Säule ist die Bildungspauschale. Mit der Umsetzung des neuen Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ stellen wir im Jahr 2026 rund 12,5 Millionen € zur Verfügung. Dieses Geld stellen wir zweckgebunden für eine mindestens 16-stündige Fortbildung zu dem neuen Bildungsprogramm bereit. Das Entscheidende ist: Diese Fortbildungszeit wird nicht auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet. Damit entsprechen die zur Verfügung gestellten Gelder rechnerisch 187 zusätzlichen Stellen. Das bedeutet echte Entlastung, echte Qualifizierung, echten Mehrwert für unsere frühkindliche Bildung.

Die zweite Säule ist die Demografiepauschale. Diese nachhaltig wirkende Zuweisung sorgt unter dem Strich zusätzlich für mehr Personal, zumindest im Hinblick auf den Personalschlüssel. Natürlich haben wir dabei den ländlichen Raum fest im Blick. Unsere Pauschale berücksichtigt diesen noch einmal extra, indem wir einen Flächenfaktor eingefügt haben. Für das Jahr 2026 stellen wir 14,2 Millionen € bereit. Das entspricht rechnerisch 202 zusätzlichen Stellen. Im Jahr 2027 wird diese Pauschale nach den Kinderzahlen sogar 138,1 Millionen € betragen, entspricht also rechnerisch 528 zusätzlichen Stellen.

Die Demografiepauschale ist dabei besonders klug konstruiert. Sie greift nur dann, wenn die Zahl der betreuten Kinder tatsächlich sinkt. Sie berücksichtigt die Fläche der Landkreise, damit gerade im ländlichen Raum das engmaschige Kita-Netz erhalten bleiben kann.

Dazu möchte ich zur Klarstellung sagen: Wir verhindern nicht in jedem Fall, dass eine Kita geschlossen wird. Es kann ganz viele verschiedene Gründe dafür geben, etwa dass Kitas zusammengelegt werden oder weil eine Kita besonders sanierungsbedürftig ist und an einen anderen Standort kommt.

Etwas, das wir immer betrachten, ist, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Kita-Bedarfsplanung macht, damit dieses tatsächlich gute Netz für Eltern immer gut erreichbar ist und damit eine wohnortnahe Versorgung gegeben ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Das war auch insbesondere dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag sehr wichtig. Aber eines ist auch ganz wichtig: „zusätzlich“ heißt auch hier zusätzlich, immer über den bestehenden Personalschlüssel hinaus. Denn wir wissen, von der Bertelsmann Stiftung werden wir, sage ich einmal, immer wieder gerügt dafür, dass unser Personalschlüssel zu gering ist.

Wir werden zukünftig gucken, dass wir das so finanzieren, dass diese Bildungspauschale und die Demografiepauschale zum einen aus der demografischen Rendite und zum anderen aus den Bundesmitteln finanziert werden, die wir dort für Qualität einsetzen. Für das Jahr 2026 entstehen somit keine Mehrausgaben, die über den Ansatz des beschlossenen Haushaltsplans hinausgehen.

Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf heute ein klares Signal an alle geben, die in unseren Kitas täglich wertvolle Arbeit leisten. Er ist auch ein Signal an die Kommunen: Wir lassen sie bei den Herausforderungen der demografischen Entwicklung nicht allein. Er ist auch ein Signal an die Eltern und Kinder, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt für uns auch in Zukunft höchste Priorität hat. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, es gibt, wie zu erwarten war, eine Frage von Frau Hohmann. - Bitte, Frau Hohmann.


Monika Hohmann (Die Linke):

Wenn Sie mir gestatten, Herr Präsident, würde ich gern zwei Fragen stellen. - Die erste Frage. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die Zuweisungen, die im nächsten Jahr erfolgen, aufgrund der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Landkreise oder der kreisfreien Städte erfolgen. Meine Frage ist: Wer kontrolliert denn, ob eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorliegt? Und wie gestaltet sich das? Wie aktuell muss sie denn sein? Wie wird das fortgeschrieben?

Die zweite Frage, die ich habe, würde ich gleich anschließen. Sie sprachen davon, dass wir auch die Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften für das Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ finanzieren. Ich war in der letzten Woche beim Kompetenzzentrum in Stendal, und dort hieß es, dass die Ausschreibung für die Organisation der Weiterbildung noch nicht erfolgt ist. Deshalb meine Frage: Gibt es eine Ausschreibung dafür, wer die Weiterbildung für die pädagogischen Fachkräfte machen kann? In welchem zeitlichen Rahmen liegt das Ganze jetzt?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich will mit der zweiten Frage beginnen. Wir haben dazu schon im Oktober eine Anfrage von Nicole Anger gehabt. Wir haben darauf sehr ausführlich schriftlich geantwortet, dass das Fortbildungsprogramm europaweit ausgeschrieben worden ist, auch nach einem bestimmten Curriculum. Wir erwarten die Ergebnisse Ende dieses Jahres. Das Fortbildungsprogramm soll dann von Februar 2026 bis Dezember 2026 umgesetzt werden.

Nun zu Ihrer ersten Frage. Schon jetzt sind die Landkreise verpflichtet, im Rahmen ihrer Grenzen eine Kita-Bedarfsplanung aufzusetzen. Ich denke einmal, ganz viele Landkreise haben jetzt auch schon geguckt, wie das zukünftig organisiert wird.

Es gibt keine Verpflichtung im Gesetzentwurf, sodass sie die Mittel eventuell nicht ausgezahlt bekämen. Wir haben extra einen Weg gewählt, mit den bestehenden Pauschalen ab März beginnend, um im Mai diese Pauschale sehr unbürokratisch auszuzahlen, um zu verhindern, dass noch mehr Erzieherinnen und Erzieher in sogenannte Flexi-Verträge gedrängt werden, dass noch mehr ihre Ausbildung nicht beenden können.

Dennoch müssen wir sagen: Das sind Entscheidungen, die vor Ort die getroffen werden. Das ist nur eine Hilfestellung. Denn es gibt ganz unterschiedliche Kriterien. Manche Kitas stehen im Gemeinderat zur Diskussion, weil sie sanierungsbedürftig sind, weil für sie hohe Betriebskosten anfallen. Man möchte die Kinder möglichst zusammenlegen, damit das auch wirtschaftlich noch getragen werden kann.

Mittelbar sollen unsere Pauschalen auch dazu führen     Das wird in einigen Kommunen auch durchgeführt. Wenn weniger Kinder da sein werden, ist natürlich das Aufrechterhalten einer Kita teurer. Unser Versuch ist auch, mittelbar zu gucken, dass die Elternbeiträge nicht überproportional steigen, sondern dass wir das sozusagen im Durchschnitt halten können. Das sind unsere Erwartungen. Das muss schnell gehen. Wir warten jetzt nicht darauf, dass wir das alles erst einmal noch vorher     Sonst können wir das nämlich nicht umsetzen.