Tagesordnungspunkt 26
Erste Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6357
Bevor wir in die Beratung einsteigen, von mir noch der kurze Hinweis: In der Papierfassung der Tagesordnung wird die Initiative der Landesregierung zugeschrieben; das war ein Versehen, sagte man mir.
Wir kommen zur Einbringung dieses Koalitionsantrags. - Herr Scheffler steht schon am Mikrofon. Er hat das Wort. - Bitte sehr.
Michael Scheffler (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich freue mich, heute den Entwurf zur Änderung des Fischereigesetzes von Sachsen-Anhalt einbringen zu können. Er basiert auf einer klaren Beobachtung. Die aktuelle Regelung zu Fischereischeinen stellt für viele, insbesondere für junge und engagierte Anglerinnen und Angler, unnötige bürokratische Hürden dar.
Nicht selten sorgen sie dafür, dass sich Jugendliche einer anderen Freizeitbeschäftigung widmen. Im Moment können Kinder und Jugendliche durch das Ablegen einer Jugendfischerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Dieser ermächtigt sie zum Friedfischfischen und verfällt mit Erreichen der Volljährigkeit. Wer bis dahin noch keinen großen Fischereischein gemacht hat, aber beim Friedfischen bleiben möchte, der muss für den Friedfischfischereischein
(Beifall und Lachen bei der CDU)
- ich habe es aber geschafft, das auszusprechen -
(Lachen - Zuruf von der CDU: Das ist cool! - Weitere Zurufe)
eine erneute Prüfung ablegen, die inhaltlich nahezu identisch mit der Jugendfischerprüfung ist. Das ist natürlich mit Kosten und einem weiteren Behördengang verbunden. Der Verlust von Mitgliedern der Angelvereine ist die Folge.
Durch das starke Bemühen der Angelvereine konnte sich die Fischerei in den vergangenen Jahren wachsender Beliebtheit erfreuen. Die Gesamtzahl der Mitglieder in Angelvereinen im Land ist deutlich auf mehr als 47 000 angewachsen.
Vor allem im Kinder- und Jugendbereich ist ein starker Anstieg zu verzeichnen. Allein in den letzten vier Jahren ist die Mitgliederzahl dort von 4 000 auf 5 000 gestiegen. Diese jungen Angler werden bald 18 und ihnen muss es erleichtert werden, bei dieser Freizeitbeschäftigung zu bleiben. Nur so können sich die Angelvereine nachhaltig verjüngen und wichtige Aufgaben für den Natur- und Umweltschutz, wie die Fischereiaufsicht und die Gewässerpflege, auch zukünftig sicherstellen.
Besonders ambitionierten Anglern möchten wir in diesem Zuge bereits ab zwölf Jahren die Prüfung zum großen Fischereischein ermöglichen. Hierbei werden nämlich neben dem Raubfischfang wichtige Aspekte der Umweltbildung und der Ökosystemleistungen vermittelt.
Wir sehen einen klaren Gewinn darin, bereits im jungen Alter die Sinne für den Natur- und Umweltschutz zu schärfen. Jugendliche sind ab diesem Alter durchaus in der Lage, dieses Wissen aufzugreifen und zu verarbeiten, das parallel auch im Biologieunterricht gelehrt wird.
Darüber hinaus betrachten wir die Fischerei als hervorragende Freizeitbeschäftigung, die nicht nur Wissen über die Natur vermittelt, sondern auch die Bewegung an der frischen Luft fördert. Es ist ein gesundes Hobby.
Den Zugang dazu möchten wir im Sinne der Inklusion selbstverständlich auch den Personen erleichtern, die das Angeln mit einem Sonderfischereischein ausüben. Dieser Schein erlaubt nur das Friedfischfischen. Trotzdem ist eine Begleitung durch einen Inhaber des großen Fischereischeins notwendig. Wir sehen eine Begleitung durch einen Friedfischscheininhaber hier als fachlich gerechtfertigt an.
Mit dieser Gesetzesänderung möchten wir durch die Erteilung des Friedfischfischereischeins ab einem Alter von acht Jahren einen einmaligen Nachweis von Wissen sicherstellen, der nicht altersgebunden erlischt. Wir möchten die bürokratischen Hürden für diese Freizeitbeschäftigung für alle Angler reduzieren, ohne auf die fundierte Wissensgrundlage für das Fischen zu verzichten. Außerdem fördern wir die Jugendarbeit der Angelvereine und somit eine frühzeitige und nachhaltige Sensibilisierung im Sinne des Natur- und Umweltschutzes.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Jawohl!)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie eindringlich: Unterstützen Sie diese Änderung für eine moderne, einfache und zugleich fachlich fundierte Förderung der Fischerei in Sachsen-Anhalt.
Hiermit beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. - Vielen Dank.