Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Pflege ist ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems und sie muss mehr Sichtbarkeit und eine kollektive Stimme haben. Nun steckt bekanntlich der Teufel oft im Detail. Genau deshalb lohnt sich bei diesem Antrag ein genauer Blick; denn entscheidend ist nicht nur das Ziel, sondern auch die Frage, ob der vorgeschlagene Weg am besten geeignet ist, um das Ziel zu erreichen.

Der Antrag sieht die Errichtung einer landesrechtlichen Pflegeselbstverwaltung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Berufsordnung, verpflichtendem Register, Weiterbildungsordnungen, Akkreditierung, Beschwerdestelle und politischer Interessenvertretung vor. Das ist kein kleiner Eingriff, sondern der Aufbau einer neuen institutionellen Ebene im Pflegesystem in Richtung Aufbau einer Pflegekammer.

Viele dieser Aufgaben sind jedoch bereits heute an bundesrechtliche Strukturen gebunden oder Teil laufender bundesweiter Abstimmungsprozesse, etwa im Rahmen bestehender Selbstverwaltungs- und Beteiligungsgremien. Eine zusätzliche landesrechtliche Struktur wirft daher vor allem Abgrenzungs- und Koordinationsfragen auf. Der Mehrwert ist nicht selbstverständlich.

Die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Pflegekräfte in unserem Bundesland ist zweifellos ein sehr wichtiges Anliegen. Aber ein Pflegekräfteregister entfaltet nur dann Wirkung, wenn es vollständig, konsistent und systematisch eingebettet ist.

Die vorgeschlagene Kombination aus verpflichtender Registrierung und freiwilliger Mitgliedschaft bleibt konzeptionell unscharf. Auch die Erfahrungen aus Bayern mit diesem Ansatz überzeugen nicht vom Gegenteil, wenn man genau hinseht und mit Leuten spricht.

Wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gefordert wird, muss die vorgesehene Struktur auch geeignet sein, die angestrebten Ziele wirksam und nachhaltig zu unterstützen. Nicht zuletzt lohnt der Blick auf das Pflegegutachten des Sachverständigenrates aus dem Jahr 2023. Darin werden Pflegekammern und vergleichbare Ansätze nicht als kurzfristig tragbare Lösung bewertet, unter anderem wegen Akzeptanzproblemen. Versuche in anderen Bundesländern führten zu einer ernüchternden Bewertung.

Zugleich wurde in dem Gutachten aus dem Jahr 2023 angeregt, alternative Modelle zu prüfen, etwa nach angelsächsischem Vorbild, mit klaren Zuständigkeiten und einer umfassenderen Erfassung von Pflegeressourcen. Dies kam auch bei der Anhörung im Sozialausschuss in dem enger gefassten Thema Pflegekammer zum Ausdruck. Der Antrag greift ein wichtiges Thema auf, ist aber zu wenig ausgereift.

(Unruhe bei der AfD)

Fazit. Erstens, Pflege braucht Stärkung. Zweitens, die entsprechenden Strukturen müssen konsequent und nachhaltig sein. Wir schließen uns der Empfehlung, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, an. - Vielen Dank.