Tagesordnungspunkt 31

Beratung

Bürgerwille vor Ideologie - für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren zu Standortentscheidungen bei Wind- und Solarenergieanlagen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6174


Herr Köhler möchte gerne einbringen. Dann tun Sie das.

(Beifall bei der AfD)


Gordon Köhler (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Schmölauer Forst werden sicherlich nicht alle unter uns kennen. Er liegt in der Gemeinde Dähre im Altmarkkreis Salzwedel.

Nach dem Willen einiger weniger sollen jetzt genau dort in diesem Waldstück Windkraftanlagen entstehen, aber nicht nur eine oder zwei, sondern in Summe ganze 30. Das erzeugt natürlich Gegendruck. Viele Bürger in der Gemeinde wollen nicht einfach hinnehmen, dass auf einmal in ihrem Waldstück 30 Windkraftanlagen entstehen sollen. Sie wollen schlicht und ergreifend einfach nur das, wovon auch hier in diesem Hohen Hause immer wieder die Rede ist: Sie wollen Demokratie, Mitbestimmung und auch Akzeptanz. Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht zu viel verlangt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei jenen Bürgern bedanken, die sich ehrenamtlich dafür einsetzen, nämlich ihr Anliegen in den demokratischen Diskurs einzubringen; egal ob in Dähre, egal ob in den Hellbergen oder auch in Merseburg. Vor dem Hintergrund bin ich eher weniger dankbar, in welcher Art und Weise mit diesem Bürgeranliegen umgegangen wurde.

Wie lief es konkret in Dähre ab? - Vor Ort wurden im Rahmen des Einwohnerantrages die Unterschriften gesammelt, das Quorum wurde erreicht, und demzufolge wurde das Ganze dann auch an den Gemeinderat abgegeben mit dem Begehren: Macht ein Bürgerbegehren daraus, lasst die Leute darüber abstimmen, ob sie das wollen oder nicht. Der Gemeinderat hat dazu grünes Licht gegeben. Auch der Kreis als zuständige Kommunalaufsicht hat in Abstimmung mit der Gemeinde Dähre gesagt: Gut, wir können das Bürgerbegehren so auf den Weg bringen.

Dann kam wiederum das Landesverwaltungsamt, das den Sachverhalt geprüft hat. Auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde dieses Bürgerbegehren als unzulässig abgewiesen, und der Rat musste seinen Beschluss zurücknehmen. Zweifelsohne hat das Landesverwaltungsamt aufgrund der geltenden Rechtslage hierbei richtig gehandelt. Aber das ist der Gegenstand unseres Antrages, denn genau das wollen wir ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht darum, die Menschen in die Planung nicht nur einzubeziehen und mitzunehmen, wie es im Neudeutsch so schön heißt, sondern ihnen auch ein aktives Mitspracherecht darüber einzuräumen, ob ein Windpark oder eine großflächige PV-Anlage direkt vor der Haustür entstehen soll. Ich kann Ihnen sagen, in Hohenlochau - das ist ein ganz kleiner Ort bei mir in der Nähe - sollte vor kurzem ein mehrere Hektar umfassender Solarpark entstehen, quasi in U-Form um das Dorf herum. Das ist dann schon enorm. Deswegen kann ich es auch nachvollziehen, dass die Menschen, die vor Ort jeden Tag in ihrer Lebensqualität damit konfrontiert sind, am Ende auch tatsächlich verbindlich darüber abstimmen dürfen, ob denn genau so ein Projekt vor der Haustür entstehen sollte oder nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Jahr ist aber auch das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind Betreiber von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen dazu verpflichtet, eine jährliche Zahlung an die betroffenen Städte und Gemeinden zu leisten und darüber hinaus auch individuelle Beteiligungsmodelle zu erstellen, um sozusagen eine direkte Beteiligung der Bürger zu ermöglichen.

Ich möchte das an dieser Stelle einmal anders ausdrücken: Dieses Gesetz versucht, die Akzeptanz der Bürger zu erkaufen, und das auf eine Art und Weise, dass man darüber einfach nur noch den Kopf schütteln kann. Die Gewinnbeteiligung soll für die Gemeinde eingesetzt werden: für Kindergärten, für Sportplätze, für Straßen, für Radwege usw., also für Dinge, für die die Bürger und Unternehmen vor Ort schon ordentlich Steuern zahlen.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe das aktiv als Kommunalpolitiker im Stadtrat Gommern erleben dürfen: In den Debatten geht es nur um eine Sache, und zwar ums Geld. Den Gemeinden fehlt das Geld, das wissen wir alle. Am Ende reduziert sich die Debatte, ob so ein Windpark, ob so ein PV-Park entstehen soll, nur wirklich darauf, wie viel Geld es einbringt und was man damit am besten machen kann; denn die Kassen sind leer. Das hat Ursachen. Die Kommunen sind am Limit und müssen nach jedem finanziellen Strohhalm greifen.

Diese Misswirtschaft soll durch die Abgaben der Betreiber von Windkraftanlagen ausgeglichen werden und die Leute sollen gefälligst dafür dankbar sein. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wahrscheinlich eher Nötigung als Akzeptanz.

Wo es in den Kommunen fehlt, fehlt es dank der etablierten Politik. Wir sollten also nicht so tun, als ob es jetzt bei jedem Windpark, bei jeder PV-Anlage etwas obendrauf gibt für das Allgemeinwohl, und zwar mit Geldspritzen zur Lösung von Problemen, die sie ohne diese Politik schlicht und ergreifend nicht hätten.

Dass neben weiteren, teils persönlichen, teils objektiven Aspekten, wie zum Beispiel Landschaftsschutz, Ruhe oder auch der Wert des eigenen Grundstückes     Das sind natürlich auch Gründe, die es am Ende mit der Akzeptanz scheitern lassen. Dieser Mangel an Akzeptanz führt aber dazu, dass der Windpark oder die großflächige PV-Anlage abgelehnt wird, wenn man die Menschen mitbestimmen lässt. Dafür gibt es viele Beispiele, auch hier in Sachsen-Anhalt, in den Hellbergen bspw. oder auch bei einem Einwohnerantrag bei mir in der Gemeinde.

Unser Antrag zielt darauf ab, die Menschen auf demokratischem Wege mitentscheiden zu lassen. Das erreichen wir durch die Zulässigkeit von Bürgerbegehren, die dann auch verbindlich sind im Rahmen der Bauleitplanung für kommerzielle Wind- und Solarenergieanlagen. Nur durch solche Maßnahmen können sich die Menschen sicher sein, dass ihr Wille entsprechend umgesetzt wird. Was kann für die Demokratie am Ende besser sein?

Ein weiteres Beispiel ganz aktuell aus dem Altmarkkreis, und zwar aus Seehausen. Dort soll es jetzt einen Bürgerentscheid geben. Dieser ist leider Gottes nicht verbindlich. Das heißt, egal wie die Leute dann vor Ort abstimmen: Am Ende kann der Rat entscheiden. Ich denke, hier wären wir alle gut beraten, wenn wir die Weichen dafür stellen, dass am Ende tatsächlich die Bürger, die Menschen vor Ort in einem Bürgerbegehren entscheiden, ob die Anlage kommt oder nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, wirkliche Mitbestimmung wächst durch Akzeptanz. Nur wenn die Menschen sehen, dass ihre Stimme tatsächlich etwas bewirkt, stärkt das auch die Demokratie. Vor dem Hintergrund freue ich mich jetzt auf die anstehende Debatte und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.