Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man hat gar nicht so viel Zeit, die Regelungen in diesem Gesetz in drei Minuten zu besprechen. Deswegen will ich mich auf zwei konzentrieren.

Zum Ersten zur Möglichkeit, in Zukunft als Beamter über eine pauschale Beihilfe der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, ohne empfindliche Nachteile gegenüber dem Privatversicherten zu haben.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich erinnere mich noch gut an eine Zeit, in der ich viel lebensjünger war, so um 2017 herum

(Lachen)

als im Finanzministerium das Weihwasser und die Knoblauchketten geholt wurden, als man begonnen hat, von solchem Teufelszeug zu reden.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)

Inzwischen sind wir, glaube ich, das siebte Bundesland, das das macht. Ich sage voraus: Diese Regelung, von der bis jetzt bundesweit, dort, wo sie Anwendung findet, nur wenige Gebrauch machen, wird zunehmen. Denn ganz viele junge Beamte, die in den Dienst kommen, wissen sehr wohl, dass sie nicht nur später im Ruhestand die Beiträge für die private Krankenversicherung schwer in den Hintern beißen werden, sondern weil sie auch wissen, dass es eine PKV als grundständige Versicherung nicht mehr geben wird, weil die einfach wirtschaftlich nicht in der Lage ist, zu existieren und es jetzt schon nicht mehr wäre, wenn sie sich fair an den Vorhaltekosten der stationären Versorgung zu beteiligen hätte, was sie ja nicht tun muss.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)

Insofern freue ich mich, dass dieses Kapitel jetzt zu einem guten Abschluss kommt.

Dann will ich noch, damit er versöhnt ist, auch zu dem zweiten Thema etwas sagen, nämlich zu der Ruhegehaltsfähigkeit für Stellenzulagen. Dort, wo besondere Verwendungen sind, die mit Erschwernissen einhergehen, gibt es ja ganz verschiedene. Die Eltern dieser Regelung heißen Guido Kosmehl und Rüdiger Erben.

(Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD und Stefan Ruland, CDU, lachen)

Deren Unermüdlichkeit, das hinzukriegen, ist es zu verdanken, dass wir heute hier stehen und dass wir das jetzt auch beginnen. Für den leitenden Polizeidirektor oder den Anstaltsleiter oder -rin oder divers, Herr Kohl, ist es am Ende nicht so besonders wesentlich, ob sich dieses Stückchen Zulage auch im Ruhegehalt wiederfindet. Für den Justizvollzugsbeamten und den Polizeibeamten in en Besoldungsgruppen A 7, A 8, A 9 ist das sehr wohl ein richtiges Thema

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

und ist gar nicht nur ein Stückchen Konkurrenzhilfe in der Konkurrenz um gutes Personal, was in Zukunft für uns eine immer größere Rolle spielen will, sondern ist auch ein Stückchen Gerechtigkeit in der Versorgung für Leute, die ihr Kreuz an besonderen Stellen mit besonderen Erschwernissen über Jahrzehnte für den Landesdienst hinhalten. Insofern bin ich auch froh darüber, dass wir an dieser Stelle heute zu diesem Beschluss kommen und bitte um breite Zustimmung. - Vielen Dank.