Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Abschiebungssicherungsgesetz schaffen wir die formell-rechtliche Voraussetzung für die zeitnahe Inbetriebnahme einer eigenständigen Abschiebesicherungseinrichtung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen nicht mehr abhängig sein von anderen Bundesländern.
Mit dem Gesetz stellen wir einen geordneten Betrieb der Einrichtung sicher. Das Ziel ist es, eigenständig, effektiv und effizient die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer durchführen zu können und natürlich auch die Zahl der Rückführungen zu steigern.
Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren und nach einer Ablehnung des Asylantrags nicht freiwillig ausreist, der muss mit einer zwangsweisen Rückführung rechnen. Die vorherige Haft bzw. Ingewahrsamnahme ist dann erforderlich, um denjenigen in sein Heimatland zurückkehren zu lassen; denn ansonsten verliert der Rechtsstaat das Vertrauen der Bevölkerung.
Ich bin dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dafür dankbar, dass er die im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungen nach Afghanistan und Syrien jetzt weiter forciert. Mit der Inbetriebnahme der neuen Abschiebesicherungseinrichtung im eigenen Land werden wir natürlich auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch nach Afghanistan und Syrien zügig abschieben können.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.