Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Siegmund, Sie ärgern sich über mangelnde Ausgewogenheit das war es dann aber auch schon ,
(Zuruf von der AfD: Nö!)
und der Weg, den Sie einschlagen wollen, ist offensichtlich falsch.
(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)
Die Landesregierung steht für eine verlässliche Medienpolitik an der Seite der Menschen im Land und für Medien- und Meinungsvielfalt.
(Frank Otto Lizureck, AfD: Nee!)
Sie streitet beharrlich für eine mediale Sichtbarkeit der Menschen aus Sachsen-Anhalt und ihrer Lebensverhältnisse weit über unsere Grenzen hinaus.
Die Landesregierung ist die treibende Kraft hinter der Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Kreise der 16 Länder. Ohne die Hartnäckigkeit auch des Landtages, der mit der Enquete-Kommission deutschlandweit Vorreiter ist, wäre vieles im Sande verlaufen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die neuen Vorgaben von den Anstalten konsequent umgesetzt werden. Ich verweise dazu auch auf meinen Artikel in der „FAZ“ vom 2. Dezember 2025.
Rundfunk- und medienrechtliche Staatsverträge kündigen zu wollen, ist zunächst einmal keine besonders originelle Idee. Das ist grundsätzlich zulässig und hat es auch schon gegeben. Herausgekommen ist dabei nichts.
(Oliver Kirchner, AfD: Ein Glück!)
Auch ich habe natürlich schon einmal darüber nachgedacht, musste aber erkennen, dass die Konsequenzen verheerend wären.
(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)
Gehen Sie davon aus: Niemand wird nach einer so dreisten Zwangskündigung, die auch noch zur Unzeit, mit Sachsen-Anhalt verhandeln. Gerade erst ist der Reformstaatsvertrag in Kraft getreten, der die Anstalten verpflichtet, besser zusammenzuarbeiten, die Profile der ARD regional und des ZDF national zu schärfen, sich bei der Bezahlung am öffentlichen Dienst zu orientieren und das Programmangebot im Sinne der Grundversorgung erheblich zu reduzieren.
Mit dem Medienrat entsteht ein externes Gremium, das die Vielfalt und auch die Ausgewogenheit des Gesamtangebots überprüft und Verstöße sanktioniert; das ist neu. Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht gerade entschieden, dass auch der Beitragszahler die Einhaltung des Auftrags gerichtlich überprüfen lassen kann. All dies setzt die Anstalten unter Druck und muss nun mit Leben gefüllt werden, wie ich in dem „FAZ“-Artikel ausführlich erläutert habe. Damit sind die Kriterien Ihres Antrags bis auf Punkt II Nr. 5 erfüllt. Die Kündigung ginge insoweit ins Leere.
Bei Lichte besehen das haben Sie auch gesagt wollen Sie alle Rundfunkverträge kündigen, nur um das aktuelle Beitragssystem abzuschaffen.
(Ulrich Siegmund, AfD: Richtig!)
Das ist aber ohnehin Gegenstand der laufenden Länderverhandlungen, nachdem die Novelle zum Finanzierungsstaatsvertrag nicht zuletzt wegen unseres Widerspruchs gegenstandslos geworden ist und die KEF in einem neuen Gutachten gerade die Richtigkeit unserer Linie bestätigt hat, für die Jahre 2025 und 2026 keine Beitragserhöhung und ab 1. Januar 2027 nicht 18,94 €, sondern vielleicht 18,64 € vorzusehen.
Und: Wenn Sie kündigen, wodurch wollen Sie den Beitrag ersetzen? Sie schweigen sich aus. Lesen Sie bitte das Gutachten von Prof. Paul K. aus dem Jahr 2010, das immer noch der Verfassungslage entspricht.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Eine Steuer geht wegen der Staatsferne nicht - die FDP wollte das einmal -, eine Gebühr hatten wir schon, einem Pay-per-View oder, wie ich gehört habe, einem Abo-Modell fehlt die verfassungsrechtlich notwendige Planbarkeit. Also: Ihr Rundumschlag verfehlt also das Ziel. Die Zielansprache ist viel zu unpräzise.
(Ulrich Siegmund, AfD: Die schaffen wir doch!)
Was aber richten Sie mit einer Kündigung all dieser Staatsverträge an? - Wenn die Kugel einmal fliegt, können Sie sie nicht mehr in den Lauf zurückbekommen. Ohne die Staatsverträge hinge das gesamte Medienrecht des Landes Sachsen-Anhalt in der Luft. Es beruht auf einem austarierten Zusammenspiel mit den Verträgen, die Sie loswerden wollen. Sie landeten also in einem irreversiblen medienrechtlichen Chaos.
Praktisch alle bisherigen Regelungen müssten eins zu eins in das Mediengesetz des Landes übergeleitet werden. Für ARD, ZDF, Deutschlandradio und den MDR hieße es dann: „Kein Anschluss unter dieser Nummer.” Sachsen-Anhalt hätte sich aus dem Verbund der Sender verabschiedet und würde von dort auch nicht mehr bespielt werden. Gesellschaft, Wirtschaft, auch Tourismus und Politik hätten deutlich weniger überregionale Sichtbarkeit und damit schlechtere Voraussetzungen im Wettbewerb. Das kann niemand wollen.
(Zuruf von der AfD)
Die Landesregierung steht dagegen auf einem klaren Wertefundament, zu dem eine duale Medienordnung gehört, die wir aktiv gestalten. Es geht darum, das individuelle und öffentliche Interesse an Meinungsvielfalt, Ausgewogenheit und verlässlicher Meinungsbildung vor einseitigem wirtschaftlichen und politischen Einfluss zu schützen und Fehlentwicklungen wie etwa beim „Echo“ - das kann man im Internet verfolgen - vorzubeugen. Das sind verfassungsrechtlich zwingende Gründe.
Deshalb müsste es in Sachsen-Anhalt weiterhin ein öffentlich-rechtliches Angebot geben - das haben Sie richtig erkannt , das alle aus dem Grundgesetz abgeleiteten Kriterien erfüllt. Das Land Sachsen-Anhalt müsste also nicht nur die Abwicklungslasten des MDR bewältigen der Staatsvertrag wäre schließlich gekündigt , sondern auch eine eigene Rundfunkanstalt aufbauen. Die Menschen in Sachsen-Anhalt müssten sie allein finanzieren.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Dieser kleine Rumpffunk wäre an sich, wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk, auf einen Finanzausgleich angewiesen, hätte aber keinen Zugang mehr zum ARD-eigenen.
Im Mediengesetz müssten außerdem alle Vorgaben enthalten sein, die unsere dann nicht mehr über den Beitrag finanzierte Landesmedienanstalt für ihre Arbeit benötigt und die bspw. für Online-Portale europarechtlich vorgegeben sind. Dem kann auch die AfD nicht ausweichen; weil Sachsen-Anhalt als Rechtsstaat an das Grundgesetz gebunden ist, das populistische Alleingänge ausschließt.
(Zurufe von Guido Kosmehl, FDP, und von Ulrich Siegmund, AfD)
Fazit: Es geht nur um den Ärger über mangelnde Ausgewogenheit. Der Antrag der AfD ist oberflächlich und undurchdacht, wie schon die minimale Begründung erkennen lässt. Wir haben ja hier nicht viel mehr dazu gehört. Erst etwas zerschlagen und dann hoffen, dass es besser wird, ist keine vernünftige Strategie.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Es ist allemal klüger und aussichtsreicher, den Rundfunk in der Gemeinschaft der Länder weiter zu reformieren.
Die Menschen in Sachsen-Anhalt kann ich nur ermutigen, sich genau anzuschauen, was dort geplant ist. Lassen Sie nicht zu, dass unser Land und seine Ordnung zerstört wird. - Danke schön.