Andreas Henke (Die Linke):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz, der völlig unstrittig ist und von allen hier unterschrieben wird, ist: Rettungsdienst und Notfallversorgung sind tragende Säulen der Daseinsvorsorge. Das ist nicht nur symbolisch gemeint, sondern berührt im wahrsten Sinne des Wortes auch die Lebensqualität von Menschen.

Wenn Menschen in gesundheitliche Notlagen geraten, dann muss Hilfe schnell, qualifiziert und verlässlich kommen, und zwar unabhängig davon, ob sie in einer Stadt mit nahegelegener Klinik oder in einer 30 km entfernten Gemeinde leben. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich gründlich und intensiv mit der Weiterentwicklung des Rettungsdienstgesetzes zu befassen. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf enthält dafür zweifellos sinnvolle Einsätze.

Die Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und die Einführung der smartphone-basierten Ersthelfersysteme greifen in der Tat reale Herausforderungen auf, die bereits skizziert wurden, bspw. Hilfsfristen für Rettungsfahrzeuge und Notarzt, die deutlich unter der gesetzlichen 95-%-Zielmarke liegen - Zielmarken, die in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten verfehlt werden  , steigende Einsatzzahlen, Personal an der Belastungsgrenze, weshalb auch bei vielen Leistungserbringern mittlerweile der Trend hin zu einer Teilzeitbeschäftigung geht. Das heißt, es wird nicht nur qualifiziertes Personal gebraucht, sondern auch mehr Köpfe. Hinzu kommt der fortschreitende Ärztemangel.

Die im Gesetzentwurf verankerte verbindliche Fortbildungspflicht für das Personal begrüßen wir natürlich auch selbstredend. Es gibt aber Defizite, die an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben dürfen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfeleistungsorganisationen eingehen, also jener Organisationen, die den Rettungsdienst täglich 24/7 realisieren. Ihre Hinweise sind aufgrund ihrer Sachkunde und ihrer Praxiserfahrung ernst zu nehmen.

So weist die Landesarbeitsgemeinschaft zu Recht darauf hin, dass im Gesetzentwurf zentrale strukturelle Fragen offen bleiben, insbesondere beim Thema Personalgewinnung und Ausbildung. Die Forderung, die Zahl der jährlichen Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter verbindlich festzulegen, ist nicht erfüllt. Das halten wir für einen Fehler. Kollege Erben hat auf die Ermächtigung der Landkreise hingewiesen.

Wie war die Praxis bisher? - Die Landkreise haben den Leistungserbringern mitgeteilt, dass bei ihnen jemand ausscheidet, bspw. aus Altersgründen oder weil er sich etwas anderes gesucht hat, und sie dafür jemanden nachqualifizieren oder ausbilden dürfen. Das reicht heute nicht mehr aus.

(Beifall bei der Linken)

Gleichzeitig steigen die Einsatzzahlen, und zwar bei einem enormen Fachkräftemangel im Rettungsdienst. Die Anforderungen, die Belastungen und die Verantwortung steigen, um den Hilfsbedarfen gerecht zu werden.

Wenn also neue Aufgaben gesetzlich verankert werden, dann muss auch ausreichend qualifiziertes Personal sichergestellt werden. Ohne verbindliche Personalplanung und Personalgewinnung bleiben wir hinter den Erwartungen der Leistungserbringer zurück.

(Beifall bei der Linken)

Smartphone-basierte Ersthelfersysteme können bei akutem Herz-Kreislauf-Versagen, bei akuten Herzstillständen lebensrettend sein, aber sie dürfen keine Kompensation von Defiziten sein, sondern ein sinnvolles On-Top.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Es wird erklärt, dass dem Land keine zusätzlichen Kosten entstünden. Das mag haushaltstechnisch richtig sein, das mag auch bequem sein, entspricht aber nicht der Realität. Neue Systeme, zusätzliche Qualifikationen und Fortbildungspflichten und technische Infrastruktur kosten Geld und diese Kosten landen dann am Ende bei den Trägern oder den Leistungserbringern.

Bei dem Thema Telemedizin und Datenschutz bleiben trotz vorgenommener Nachbesserungen im Entwurf Fragen offen. Gerade die Verarbeitung hochsensibler Gesundheitsdaten, teilweise auch unter Einsatz von Bild- und Tonmaterial, erfordert maximale Transparenz. Vertrauen schaffen wir nicht durch Erlaubnistatbestände im Gesetz, sondern durch verlässliche Schutzmechanismen.

Alles in allem: Der Gesetzentwurf geht auch aus der Sicht meiner Fraktion in die richtige Richtung, erfüllt aber noch nicht alle Bedarfe. Kurz gesagt, auch wir stimmen für die Überweisung. - Vielen Dank.