Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise - es gibt hin und wieder Anträge zum Kommunalabgabengesetz - redet dazu immer Herr Scharfenort. Er hat es aber offensichtlich vorgezogen, mit MAGA-Leuten über US-Zölle zu reden.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Vielleicht kommt er dort zu Ergebnissen. In jedem Fall sind die Zölle der US-Amerikaner schädlich für die deutsche Wirtschaft. Das ist, glaube ich, unbestritten. Aber das werden Sie schon machen.
(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)
Ich will mich an das anschließen, was Frau Ministerin sagte. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört auch das kommunale Steuerfindungsrecht. Dazu gehört nun einmal, dass die Kommunen selbstständig entscheiden, welche Steuern sie in diesem Bereich der kommunalen Aufwands- und Verbrauchssteuern erheben wollen und welche nicht. Wir wollen ihnen das unter keinen Umständen nehmen. Denn was ist das Nächste? - Soll die Spielautomatensteuer verboten werden? Soll die Hundesteuer verboten werden? Oder wollen Sie vielleicht eine Mindesthöhe für Hundesteuern einführen?
(Guido Kosmehl, FDP: Eine maximale Steuer!)
- Möglicherweise will die AfD auch eine Mindeststeuer einführen. Das weiß ich ja nicht. Das alles ist denkbar. Das lehnen wir ab.
Die Kommunen gehen in der Praxis seit vielen Jahren sehr sachgerecht mit ihrem Steuerfindungsrecht, aber auch mit ihrem Hebesatzrecht um. Deswegen wollen wir keine Veränderungen in diesem Bereich des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalts und werden Ihren Gesetzentwurf folglich auch nicht überweisen.
(Zustimmung bei der SPD)