Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kirchner, ich hatte eigentlich heute Herrn Büttner hier erwartet, der ansonsten sehr schneidige Auftritte zu dem Thema hinlegt. Aber er hat offensichtlich andere Schwerpunkte gesetzt für den aktuellen Tag. Wahrscheinlich ist es doch wichtiger, sich mit MAGA-Leuten über das Thema Ausländer zu unterhalten, anstatt hier über ein Gesetz zu entscheiden. - Aber das beiseite.
(Ulrich Siegmund, AfD: Dafür mussten Sie jetzt die Brille aufsetzen? - Lachen bei der AfD - Olaf Meister, GRÜNE: Obwohl es viele Ausländer sind!)
Das Gesetz unterliegt der scharfen Kritik der AfD. Es unterliegt aber auch der Kritik der Oppositionsfraktionen der GRÜNEN und der Linken. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass wir ziemlich viel mit dem Gesetz richtig machen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Genauso ist es!)
Zum einen an Sie von der AfD gerichtet: Das Rechtsstaatsprinzip gilt auch in einer Ausreisesicherungseinrichtung. Die Menschenwürde gilt übrigens auch, Herr Kirchner.
(Oliver Kirchner, AfD: Na sicher!)
Das sei Ihnen an der Stelle auch ausdrücklich dazu gesagt.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Oliver Kirchner, AfD: Ich habe doch gar nichts gesagt!)
Zum anderen muss man aber auch Folgendes sagen, weil ich der Kritik schon vorgreifen will, die in den weiteren Redebeiträgen vermutlich kommt. Es gehört auch dazu, dass wir wirksame Mittel und Instrumentarien haben, um bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen.
(Zuruf von der AfD: 30!)
Deswegen brauchen wir eben diese Einrichtungen. Es ist auch noch anzumerken, dass wir die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams hier nicht erweitern. Diese ist bundesgesetzlich vorgeschrieben. Wir schaffen - ich habe das, glaube ich, an anderer Stelle schon einmal gesagt so etwas wie eine Hausordnung für eine Ausreisesicherungseinrichtung in Sachsen-Anhalt. Das ist das Anliegen des Gesetzes. Das ist der Inhalt des Gesetzes. Dieses Gesetz ist ausgewogen. Ich werbe dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen.