Thomas Staudt (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wohnungsbau in Sachsen-Anhalt leidet nicht an mangelnden Ideen, sondern an zu hohen Kosten, zu langen Verfahren und einem Übermaß an Regulierung. Wer heute bauen oder investieren möchte, braucht vor allem eines: verlässliche Regeln, schnelle Entscheidungen und die Freiheit, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen umzusetzen.
Genau hier setzt die Novelle der Landesbauordnung an. An dieser Stelle möchte ich aber auch klar anmerken, dass wir uns an einigen Punkten gern weitergehende Erleichterungen gewünscht hätten. Doch bestimmte Schritte waren aufgrund zwingender juristischer Vorgaben schlicht nicht möglich. Die politische Bereitschaft war da, die rechtlichen Grenzen waren aber auch vorhanden.
Trotzdem schaffen wir ein einheitlicheres, berechenbares Regelwerk. Das stärkt Investitionssicherheit und macht Sachsen-Anhalt als Standort für Bauherren, Wohnungsunternehmen und Investoren attraktiver.
Ein zentraler Punkt ist die stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes. Die neue Experimentierklausel ermöglicht flexible Umnutzungen und wirtschaftliche Weiterentwicklungen bestehender Gebäude. Das senkt Kosten, reduziert Risiken und erlaubt es, schneller auf Marktbedarfe zu reagieren ohne unnötige Neubaumaßnahmen.
Entscheidend ist der konsequente Abbau bürokratischer Hemmnisse, vereinfachte Genehmigungsverfahren, mehr Freistellungen von Genehmigungen und ein geringerer Prüfaufwand. Das verkürzt Bauzeiten und senkt Planungskosten. Wir setzen dabei bewusst auf Eigenverantwortung statt auf Überregulierung. Bauherren und Planer wissen in aller Regel selbst am besten, was wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.
Auch im technischen Bereich schaffen wir Erleichterungen. Klarere Vorgaben im Abstandsflächenrecht und zusätzliche verfahrensfreie Tatbestände ermöglichen den Einsatz moderner Gebäudetechnik ohne unnötige Verzögerungen. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und beschleunigt Modernisierungen im Bestand.
Mit der Einführung des Gebäudetyps E eröffnen wir neue Spielräume für einfaches, funktionales und kosteneffektives Bauen. Weniger Detailvorgaben, mehr Gestaltungsfreiheit und eine stärkere Orientierung an der Praxis ermöglichen marktgerechte Lösungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Baukosten zu begrenzen und Angebote zu schaffen, statt Investitionen durch Vorschriften zu verhindern.
Darüber hinaus erleichtern wir die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, insbesondere durch den Ausbau von Dachgeschossen. Bestehende Immobilien können dadurch wirtschaftlich besser genutzt werden, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
Nicht zuletzt sorgt die Errichtung einer zentralen Genehmigungsstelle für effizientere Verwaltungsabläufe. Klare Zuständigkeiten und gebündelte Verfahren reduzieren Reibungsverluste und geben Investoren Planungssicherheit.
Meine Damen und Herren! Diese Reform der Bauordnung folgt einem klaren Prinzip: Mehr Markt, weniger Bürokratie, mehr Verantwortung für die Beteiligten. Dies stärkt den Wohnungsbau, entlastet Investoren und setzt die richtigen Anreize für privates Engagement. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.