Dorothea Frederking (GRÜNE):
Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gelten bundesweit. Als Anfang des Jahres verwahrloste Schafe in Magdeburg entdeckt wurden, versprach Sachsen-Anhalt, sich für ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote einzusetzen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat bereits zuvor ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot gegen die Halterin dieser Schafe verhängt, von denen das Magdeburger Veterinäramt offensichtlich nichts wusste, als die ersten Hinweise auf nicht tierschutzgerechte Haltungsbedingungen eingingen.
Nun sind erneut Fälle von Animal Hoarding aufgetreten. In Wippra im Landkreis Mansfeld-Südharz wurden Mitte November 155 Hunde aus katastrophalen Bedingungen befreit. Auch dort hatte die Halterin bereits ein Tierhaltungsverbot. Dieses wurde in Cottbus, Brandenburg, ausgesprochen.
Deshalb frage ich den zuständigen Minister: Was plant Sachsen-Anhalt, damit diese vermeidbaren Fälle von entsetzlichem Tierleid endlich ein Ende haben? Wann kommt das bundesweite Register über Tierhaltungs- und Betreuungsverbote?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Minister, bitte.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will vorwegsagen - erst einmal danke, Frau Abg. Frederking, für die Frage , dass es jedes Mal eine riesengroße Katastrophe für Tiere ist, wenn sich Menschen so verhalten. Das sind Einzelpersonen, die es leider auch bei uns in Deutschland gibt. Ich glaube, wenn jemand ein Haus hat und dort 150 Hunde hält, ist das nicht mit logischem Menschenverstand zu erklären. Im Übrigen ist es ja auch nicht so, dass diese Person die Haltung der Hunde bei den Behörden anmeldet und sagt „Ich möchte 150 Hunde zu Hause halten“, sodass die Behörde sagen kann: „Schaut mal, die ist - in dem Fall in Cottbus - schon auffällig geworden; die darf das gar nicht”. Ich sage das, damit man das einmal realistisch einordnet.
Fakt ist: Nach dem Thema, das wir hier in der Landeshauptstadt Magdeburg mit den Schafen hatten, ist, glaube ich, eine vernünftige Diskussion entstanden. Zum einen ist, glaube ich, jedem klar, wie die Zuständigkeit ist: Die kommunalen Behörden stehen vor der Herausforderung, diese Thematik zu überwachen. Natürlich ist es nicht jeder kommunalen Behörde in jedem Fall möglich, jeden einzelnen Verstoß frühzeitig zu erkennen.
Aber ich habe damals auch angestoßen, dass wir nicht nur so, wie wir es in Sachsen-Anhalt machen, eine Vernetzung haben - bei uns ist Dr. T. als Abteilungsleiter im Ministerium für dieses Thema zuständig -, sondern ich habe im Rahmen meiner Zuständigkeit als Minister und als Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts auch angestoßen, dass wir versuchen, das auch auf der Bundesebene zu verbessern, damit wir eine Vernetzung auf der Bundesebene haben. Auf der Landesebene funktioniert das mittlerweile. Auf Bundesebene kann ich den aktuellen Stand nicht sagen, also nichts dazu, wie weit das vorangeschritten ist. Das hängt auch ein bisschen damit zusammen, dass zu dem Zeitpunkt, als ich das angestoßen habe, noch eine andere Verantwortlichkeit im zuständigen Ministerium bestand und die Verantwortung jetzt auch inhaltlich unterschiedlich aufgeteilt ist.
Ich bin Ihnen, liebe Frau Abg. Frederking, sehr dankbar für den Hinweis. Ich werde dem noch einmal nachgehen, um zu schauen, wie wir im Moment auf Bundesebene aufgestellt sind. Auf der Landesebene haben wir mehrere Runden gedreht und gesagt, dass wir alles dafür tun, um solche Fälle präventiv zu verhindern, indem wir die Vernetzung schaffen.
Ich möchte jedoch auch sagen: Ich bin mir sicher, dass es nicht in jedem Einzelfall komplett zu verhindern sein wird. Ich finde es jedes Mal wirklich schlimm, wenn Menschen, manchmal auch mit der Begründung, sie wollten den Tieren helfen, den Tieren - oft Haustieren - großes Leid antun.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Frederking, Sie haben eine Nachfrage. - Bitte.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Schön, dass es diese Vernetzung auf der Landesebene gibt.
Meine Frage ist: Beinhaltet diese Vernetzung auch ein Register für landesweit verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote? Macht Sachsen-Anhalt das schon?
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Meines Wissens ist das bei uns im Land bekannt. Wie das technisch genau abläuft, weiß ich nicht. Fakt ist jedoch, dass wir gemerkt haben, dass scheinbar nicht jede kommunale Behörde einer Stadt bzw. eines Landkreises mit den anderen Behörden vernetzt war. Dieses Problem haben wir behoben. Wie das technisch abläuft, ist die Aufgabe der Arbeitsebene. Da habe ich großes Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen, sowohl auf der kommunalen Ebene als auch auf der Ebene des Landes Sachsen-Anhalt. Bei uns läuft das, glaube ich, gut.
Was das Thema Bund angeht, werde ich noch einmal nachforschen, weil ich tatsächlich nicht weiß, wie sich alle Bundesländer dazu gemeinsam verständigt haben. - Vielen Dank.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Minister.