Hagen Kohl (AfD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute führen wir die zweite Beratung über den Gesetzentwurf zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt durch. Als jemand, der mehrere Polizeistrukturen durchlebt hat, weiß ich, wie man Strukturreformen gerade eben nicht macht. Und so bin ich, was Neu- und Umstrukturierungen in der Verwaltung anbelangt, besonders sensibilisiert.
Entsprechend kritisch waren auch meine Anmerkungen und Fragen in der ersten Beratung. Ich war dann aber erfreut, als in der Sitzung des Finanzausschusses im November meine Fragen aus der ersten Beratung unaufgefordert beantwortet wurden. Auf Nachfragen folgten schlüssige Antworten. Man hatte den Eindruck, dass die Vertreter des Finanzministeriums sehr bemüht waren, uns, also die Vertreter der AfD, als Unterstützer für dieses Projekt zu gewinnen.
Wir bewerten jeden Antrag, jede Gesetzesvorlage unideologisch und nach dem Nutzen für unsere Bürger und unser Land. Mit der Neustrukturierung sollen 20 Stellen im Finanzministerium geschaffen werden, aber im Gegenzug eine Verwaltungsebene abgeschafft, 50 Vollzeitäquivalente eingespart und 120 Mitarbeiter aus der Direktion nun fünf neuen Landesämtern zugeordnet werden, in denen sie statt Verwaltungsaufgaben entsprechend ihrem technischen Ausbildungshintergrund Aufgaben erledigen sollen.
Der Verwaltungsbereich Bau- und Liegenschaftsmanagement ist im Vergleich zur Landespolizei überschaubar. An dieser Stelle braucht man keine qualifizierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, sondern es sagt einem die Lebenserfahrung, wenn man Lebenserfahrung hat, und der gesunde Menschenverstand, dass die Umstrukturierung zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen führen wird und Reibungsverluste vergleichsweise gering sein werden.
Wichtig ist mir persönlich noch zu erwähnen, dass sich die Personalvertretung in diesem Prozess gut eingebunden fühlte und keine Bedenken hat, dass die Beschäftigten ins Hintertreffen geraten. So etwas hört man bei Strukturveränderungen eher selten, aber gern, da Arbeitszufriedenheit zu höherer Motivation und das wiederum zu besseren Arbeitsergebnissen führt.
Letztlich wird mit dieser Strukturveränderung umgesetzt, was wir als AfD ohnehin beabsichtigen, nämlich den Umbau der Landesverwaltung von einer Dreistufigkeit hin zu einer Zweistufigkeit. Die neue Struktur soll ab 1. Januar 2026 gelten. Diejenigen, die ab Oktober nächsten Jahres in diesem Land regieren, werden, so unsere Meinung, über eine effektiv und effizient arbeitende Bau- und Liegenschaftsverwaltung verfügen. Und so werden wir in der Hoffnung auf ein entsprechendes Wahlergebnis diesem Gesetzentwurf natürlich gern zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.