Olaf Meister (GRÜNE):
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf vereint letztlich zwei sehr unterschiedliche Anliegen. Zum einen sollte der Landesrechnungshof auch Kommunen unter 20 000 Einwohnern prüfen dürfen. Dies ist eine seit Langem geforderte Ausweitung der Prüfrechte.
Herr Kohl ist auf das Jahr 2021 eingegangen. Ich will Sie nicht in Selbstzweifel stürzen, aber das haben wir in der Kenia-Koalition im Jahr 2010 schon einmal diskutiert; das war damals eine ganz heiße Debatte. Sollte man das machen? Die Diskussion ist tatsächlich deutlich älter, als Sie es vermuten.
Die Regelung ermöglicht es, einen fachlichen Blick von außen auf das kommunale Handeln zu werfen. Wenn man mit Räten aus kleineren Kommunen spricht, höre ich öfter, dass das tatsächlich ein Wunsch von Menschen ist, die kommualpolitisch in kleineren Kommunen aktiv sind. Sie sagen, es wäre schon mal schön, wenn es zumindest die Möglichkeit gäbe, dass jemand von außen draufguckt und bestimmte Tiefenprüfungen stichpunktartig durchführt, wenn es mal einen Hinweis gibt. Insofern halte ich das trotz der Bedenken des Städte- und Gemeindebundes, die jetzt nicht so ganz überraschend kamen, für eine sehr sinnvolle Regelung.
Der zweite Punkt ist schwieriger. Bei der beabsichtigten Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs auf Sozial- und Wohlfahrtsverbände waren wir bereits in der ersten Lesung skeptisch. Neben der Sinnhaftigkeit stellte sich die Frage nach der Rechtslage.
Schon im Jahr 2020 hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf eine Frage des Kollegen Erben seinerzeit eine Erweiterung als unzulässig angesehen, da die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Landtag, sondern auf der Bundesebene liegt. Diese Bedenken wurden nicht ausgeräumt. Im Gegenteil: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde ausgesprochen deutlich, was seine Einschätzung der Rechtswidrigkeit angeht, und legte dies auf acht kompakten Seiten in der Synopse dar. Ich staune, dass so gar keiner auf diese Frage eingeht. Ich sehe keine Darlegung einer fundierten, gegenteiligen Rechtsansicht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Trotzdem schickt man sich nun an, dieses Gesetz so zu beschließen, trotz einer, wie ich meine, offensichtlichen Rechtswidrigkeit; zumindest ist das die Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. So leichtfertig sollten wir als Gesetzgeber nicht mit der Rechtsetzung umgehen. Das sollte nicht einfach so durchgewunken werden, nur, weil die ursprüngliche politische Vereinbarung in der Koalition dies vorsah. Mir ist klar, wie es dazu kam. Aber nun ist ein Teil der Vereinbarung im Prinzip „aus den Latschen“ gekippt. Man müsste sehen, dass man das anders macht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wir werden das so nicht mittragen und bitten die Präsidentin um eine Einzelabstimmung über die vier Artikel des Gesetzes. Wir möchten die vier Artikel gern einzeln abstimmen, sodass wir den Artikeln, die wir für total sinnvoll halten, zustimmen können und die anderen Artikel ablehnen können. - Vielen Dank.