Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2026. Es geht dabei eben nicht um eine Rückschau in die Vergangenheit, sondern um die verantwortungsvolle Entscheidung für die Zukunft unseres Landes.
Lassen Sie es mich klar sagen: Diese Notlage dient nicht, auch wenn es die AfD anders sieht, der Dramatisierung, sondern der Vorsorge und der staatlichen Handlungsfähigkeit. Sie ist Ausdruck der Lehren, die wir aus der schwersten Gesundheitskrise der letzten Jahrzehnte gezogen haben. Die Pandemie war ein außergewöhnliches, von außen kommendes Ereignis.
(Zuruf von Felix Zietmann, AfD)
Sie hat unser Gesundheitswesen, unsere Verwaltung und unsere kommunale Infrastruktur bis an ihre Grenzen belastet.
Auch wenn die akute Phase der Pandemie beendet ist, wirken ihre strukturellen, finanziellen und organisatorischen Folgen fort.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bewältigung einer solchen Krise endet nicht mit dem letzten Lockdown und auch nicht mit dem Auslaufen einzelner Maßnahmen, Masken, Tests und dergleichen, wie es die AfD heute ins falsche Licht rücken möchte. Zur Bewältigung der Pandemie gehört auch, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich solch eine Krise nicht in gleicher Weise wiederholt.
Resilienz ist Teil von Krisenbewältigung. Die geplanten Maßnahmen dienen daher einem klar umrissenen Zweck, nämlich der Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur, der digitalen Handlungsfähigkeit des Staates - deswegen fließen in diesen Bereich viele Mittel , der Vorsorge in kritischen Bereichen und der Absicherung zentraler staatlicher Funktionen. Die Maßnahmen stehen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Notsituation, die wir erleben mussten.
(Zuruf von der AfD)
Sehr verehrte Damen und Herren! Die Landesverfassung erlaubt die Feststellung einer Notlage, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage haben. Genau das war bei der Pandemie der Fall und genau deshalb ist es verfassungsrechtlich zulässig, auch ihre fortwirkenden Folgen zu bewältigen.
Diese Notlage ist ausdrücklich befristet. Sie ist kein Dauerzustand und kein Ersatz für solide Haushaltspolitik. Sie ist ein gezieltes Instrument, um eine außergewöhnliche Situation verantwortungsvoll abzuschließen.
Wer heute fordert, auf dieses Instrument zu verzichten, muss erklären, wie die notwendigen Investitionen in Krisenvorsorge, Gesundheitsschutz und staatliche Resilienz zeitnah umgesetzt werden sollen, ohne die Handlungsfähigkeit des Landes zu gefährden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht nicht darum, die Schuldenbremse auszuhöhlen. Es geht darum, sie so anzuwenden, wie sie die Verfassung vorsieht, nämlich mit klaren Ausnahmen für außergewöhnliche Situationen. Die jetzige Entscheidung steht im Einklang mit diesem verfassungsrechtlichen Rahmen.
Lassen Sie uns deshalb nicht den Fehler machen, die Lehren aus der Pandemie zu verdrängen. Vorsorge heute ist Verantwortung für morgen. Diese Notlage ist kein Ausdruck von Schwäche, sondern von anhaltender staatlicher Weitsicht. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Seitens der AfD liegen zwei Wortmeldungen vor; und zwar eine Frage von Herrn Roi und eine Intervention von Herrn Moldenhauer. Da wir uns in einer Dreiminutendebatte befinden, kann ich nur eines davon zulassen. - Herr Moldenhauer bitte.
Dr. Jan Moldenhauer (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Ruland, ich möchte Ihnen zur Kenntnis geben, wie der Landesrechnungshofpräsident Barthel die Lage beurteilt. Das ist ja Ihr Parteifreund, wenn ich richtig informiert bin. Er hat in der „Mitteldeutschen Zeitung“ wortwörtlich gesagt:
„Das“
- also die Ausrufung der Notlage -
„wird ja nicht gemacht, weil wir eine Notlage haben. Das wird gemacht, weil wir sonst nicht wissen, wie wir bestimmte Investitionen finanzieren sollen.“
Weiterhin wird er sinngemäß wie folgt zitiert: Barthel sieht in dem Vorgehen einen verfassungsrechtlich zweifelhaften Nebenhaushalt. Gegen solche Konstrukte habe es anderswo erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegeben, sagte er.
Angesichts dessen frage ich Sie, wie Sie auf die Idee kommen, dass das, was Sie heute beschließen, verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn selbst der Landesrechnungshofpräsident die Lage komplett anders beurteilt.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie haben das Wort.
Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank, Herr Kollege Moldenhauer. Das können Sie im Plenarprotokoll nachlesen. Das habe ich in der drei Minuten dauernden Rede genau erklärt.