Kristin Heiß (Die Linke):
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Das vorliegende Modell ist zweifelsohne interessant, auf jeden Fall. Es knüpft auch das haben wir schon gehört an Länder wie Österreich und Schweden an, in denen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen längst Teil der Verwaltung sind. Ja, wenn wir es richtigmachen, kann ein solches Verfahren auch bei uns einen echten Beitrag zu mehr steuerlicher Fairness leisten und Menschen spürbar entlasten.
Der Antrag weist richtigerweise darauf hin, dass die Ämter dabei ausschließlich einen Vorschlag unterbreiten sollten. Denn alles andere würde bedeuten, dass die Menschen Ansprüche verlieren, die ihnen auch zustehen könnten. Ich will nur sagen, dass es sein kann, dass jemand sein Geld aus mehreren Quellen erwirtschaftet, z. B. eine Pflegekraft, die ganz normal ihre Arbeitszeit als Krankenpflegerin erbringt und vielleicht zusätzlich einen zweiten Job in der Gastronomie oder im Einzelhandel hat und zudem vielleicht noch jemanden zu Hause betreut. Dann wird es plötzlich sehr komplex. Diese Leute dürfen dann eben nicht die Verlierer dieses Systems sein.
Deshalb ist es uns wichtig, dass dieses Modellprojekt nicht nur Vereinfachungen bringt, sondern auch Kapazitäten in der Steuerverwaltung freisetzt. Und darüber haben wir noch gar nicht gesprochen diese freiwerdenden Kapazitäten müssen dann eben auch konsequent dort eingesetzt werden, wo der Staat heute oft zu schwach ist,
(Zustimmung bei der Linken)
bei komplexen steuerlichen Sachverhalten, bei großen Unternehmensstrukturen und Konzernverflechtungen und bei aggressiven Steuerstrategien.
(Zustimmung bei der Linken)
Wenn wir unten Entlastung schaffen, dann müssen wir gleichzeitig auch dafür sorgen, dass oben niemand aus der Verantwortung entlassen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Automatisierte Steuererklärungen funktionieren in anderen Ländern aber auch deshalb gut, weil dort transparente Datenstandards, verlässliche Korrekturmöglichkeiten und eine hohe digitale Reife bestehen. Bürgerinnen und Bürger können jederzeit ergänzen und werden nicht schlechtergestellt.
Für Sachsen-Anhalt zeigt der Vergleich allerdings klaren Handlungsbedarf. Die OZG-Umsetzungsquote liegt bei rund 29 %, bei der digitalen Infrastruktur liegen wir auf Platz 13 und bei der Cloud-Nutzung sowie beim KI-Einsatz liegen weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Auch die Persönlichkeitsrechte sind hierbei ein zentraler Punkt. Steuerdaten gehören eben zu den sensibelsten Informationen, die der Staat besitzt. Jede automatisierte Verarbeitung muss transparent und technisch abgesichert sein.
Ganz klar ist auch, dass automatisierte Bescheide zwar ein Baustein zur Entlastung sein können, aber das hat Herr Bernstein richtigerweise schon gesagt sie ersetzen niemals politische Reformen, die das Steuerrecht vielleicht auch vereinfachen würden.
Wir würden Ihren Antrag eigentlich gern in den Finanzausschuss mitüberweisen, aber dazu wird es nicht kommen. Das ist schade. Bei der Abstimmung über den Koalitionsantrag würden wir uns der Stimme enthalten; denn der ist uns ein bisschen platt. - Danke schön.