Hagen Kohl (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir abschließend im Finanzausschuss beraten. Der wäre im Grunde genommen so weit unterstützenswert. Wir möchten allerdings nicht, dass die Regelung getroffen wird, dass Beamte und Richter, die als Geschlechtseintrag „divers“ oder „keine Angabe“ führen, ihre Amtsbezeichnung um „divers“ oder „ohne Geschlechtsangabe“ erweitern dürfen.

Zum 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Seitdem ist es mittels einfacher Erklärung möglich, zwar nicht sein Geschlecht, aber den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern. Personen, die sich nicht entscheiden können oder wollen, ob sie männlich oder weiblich sind, können „divers“ eintragen oder den Geschlechtseintrag streichen lassen.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, wagen wir einmal einen Blick auf die Realität. In Sachsen-Anhalt haben sich zum Stichtag 1. Oktober 2025  24 508 Beamte und Richter im aktiven Dienst in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalt befunden. Davon haben 10 733 einen männlichen und 13 775 einen weiblichen Geschlechtseintrag. Die Anzahl der Beamten und Richter mit Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag liegt bei null. Stand heute gibt es nicht die Notwendigkeit, eine solche Regelung zu treffen. Allein deshalb sollte man es auch nicht tun.

Die Frage ist, ob sich das vielleicht zukünftig ändert. Auf Nachfrage erklärte man uns im Finanzausschuss, dass man damit auf Anregungen aus anderen Bundesländern reagiere und darauf, dass gemäß dem Personenstandsgesetz eine Wahl zwischen den Angaben „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „ohne Angabe“ möglich sei. Indem man das nachvollziehe, sei man gesetzlich modern aufgestellt und trage der Zukunft Rechnung.

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Modern ist das, was gerade Mode ist. Das ist auch dieser ganze Hype um Transgeschlechtliche und Nichtbinäre. Es ist eine Modeerscheinung, die ihren Zenit überschritten hat,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, es ist keine Modeerscheinung!)

die vorübergehen wird und auf die man in einigen Jahren schmunzelnd zurückblicken wird. Das bedeutet auch, dass diese Regelung im Personenstandsgesetz absehbar keine Zukunft hat, der man Rechnung tragen muss. Demzufolge braucht es auch keine Regelung, mit der die Amtsbezeichnung um „divers“ oder „ohne Geschlechtsangabe“ erweitert werden kann.

Letztlich ist es doch mehr als fraglich, ob Personen, die noch nicht einmal für sich selbst entscheiden können, ob sie einen männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag möchten, also offenkundig an einer Entscheidungsschwäche leiden, überhaupt hoheitliche Maßnahmen oder richterliche Entscheidungen treffen sollten, die sich auf den persönlichen Lebensbereich anderer Menschen auswirken.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist diffamierend gegenüber allen Transpersonen, Herr Kohl!)

Daran haben wir begründete Zweifel. Somit bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Abschließend möchte ich noch sagen, dass es auch nur zwei Geschlechter gibt. Das lässt sich auch nicht per Gesetz ändern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.