Tagesordnungspunkt 23

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6295


Frau Zieschang steht bereits am Rednerpult. Das hat einen Grund: Sie bringt den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. - Sie haben das Wort.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes dient vorrangig dem Ziel, vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Änderungen im Onlinezugangsgesetz in Landesrecht zu überführen.

Ein wichtiges Ziel des Bundesgesetzgebers war es, eine anwenderfreundliche und voll digitalisierte Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. So hat dieses Gesetz unter anderem zu Änderungen bei der Schriftform geführt, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern sollen, unter Nutzung ihres digitalen Personalausweises elektronische Anträge bei Behörden zu stellen. Gleichermaßen wird es der Verwaltung ermöglicht, durch Nutzung eines qualifizierten elektronischen Siegels rechtsverbindlich elektronische Erklärungen abzugeben.

Diese Gesetzesänderungen führen bundesweit zu einem Anpassungsbedarf in den Ländern. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf setzt Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland die bundesrechtlichen Änderungen um. Dazu passen wir unser E-Government-Gesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes entsprechend an.

Als Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind zu nennen: Nunmehr ist bundesrechtlich geregelt, dass nur noch der Bund sogenannte Nutzerkonten zur Verfügung stellt.

Diese digitalen Konten werden bspw. benötigt, um die eigene Identität als Antragsteller auf Verwaltungsportalen nachweisen zu können.

Der Katalog der IT-Komponenten soll erweitert werden. Dies dient unter anderem dem Ziel, künftig nach deren Bereitstellung Satzungen und Verordnungen der Kommunen elektronisch verkünden zu können. Auch die vom Bund neu eingeführte IT-Komponente Onlinedienst führt zu landesrechtlichen Folgeänderungen. Beim Onlinedienst handelt es sich um einen Antragsassistenten, mit dem die Nutzer Onlineformulare zur Inanspruchnahme von elektronischen Verwaltungsleistungen ausfüllen und übermittelt können.

Regelungstechnisch umgesetzt werden muss auch die Anbindung der Stellen der mittelbaren Landesverwaltung, also insbesondere unserer Kommunen, an den Portalverbund.

Ebenso ist es erforderlich, eine Regelung zur Festlegung der Zuständigkeit für die vom Bundesgesetzgeber neu eingeführte Onlineberatung zu schaffen. Schließlich hat der Bundesgesetzgeber die Nutzung der sogenannten eID-Funktion des Personalausweises neu geregelt. Die eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht es den Nutzern, sich im Nutzerkonto sicher authentifizieren zu können.

Sie sehen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir unser Landesrecht dem geänderten Bundesrecht an und sorgen für eine widerspruchsfreie Rechtslage. Mit dieser Novelle bringen wir unser E-Government-Recht auf den aktuellen Stand und fördern die elektronische Verwaltungsarbeit. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. Es gibt keine Fragen. - Herr Kosmehl, Sie wollen bestimmt einen Vorschlag im Hinblick auf die Ausschussüberweisung unterbreiten.


Guido Kosmehl (FDP):

Selbstverständlich, Herr Präsident. - Wir würden beantragen, das Gesetz zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den AID zu überweisen.

(Thomas Krüger, CDU: Das machen wir doch gern!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gibt es dazu alternative Vorstellungen? - Offensichtlich nicht oder zumindest werden sie nicht geäußert. Dann stimmen wir darüber ab.