Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Herr Präsident, das hat ein bisschen was von Loriot;

(Lachen)

aber das ist ja erst zu Silvester. Ich kann auch nicht garantieren, dass ich hier unfallfrei durchkomme. Schauen wir mal.

(Unruhe - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Wir hatten ja die Regierungsbefragung im Oktober. Dabei wurden wir auf die Problematik des Übergangs vom Jugendfischereischein zum Friedfischereischein hingewiesen. Zwei Monate später kam - wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Präsident - von den Koalitionsfraktionen - selbstverständlich in Abstimmung mit dem Ministerium - ein Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes. Ich denke, es verdient Anerkennung, das Thema in so kurzer Zeit von der Befragung auf die Inhalte zu transformieren.

Vielleicht kurz zur Erklärung: Der sogenannte Friedfischfischereischein wurde erst im Jahr 2011 eingeführt, also lange nach dem Jugendfischereischein. Er war als niedrigschwelliger, erster Zugang zum Angeln für Erwachsene gedacht.

Bei den Inhabern eines Jugendfischereischeins geht man davon aus, dass sie zwischen dem 13. und dem 18. Geburtstag die vollwertige Fischerprüfung ablegen. Ansonsten müssen sie bislang zusätzlich den Friedfischfischereischein

(Lachen)

erwerben, wenn sie weiter angeln wollen. Letzteres führt dazu, dass zwei fast identische mündliche Prüfungen für die gleiche Tätigkeit abzulegen sind. Wahrscheinlich gehört zur mündlichen Prüfung, dass man das Wort richtig aussprechen kann. Der einzige Unterschied besteht darin, dass gemäß der Fischereiprüfungsordnung die Fragen der Jugendfischerprüfung dem Alter der Prüflinge anzupassen sind. In der Praxis hat das aber keinen wesentlichen Unterschied ausgemacht. Inhaltlich gab es allein schon aus Tierschutzgründen keine Abstriche.

Es ist daher sinnvoll, zukünftig nur noch einen Friedfischfischereischein für alle Personen ab dem achten Lebensjahr vorzusehen, die zumindest vorerst ausschließlich Friedfische angeln wollen. Damit bauen wir auch hier überflüssige Bürokratie ab.

Wer bereits einen Jugendfischereischein besitzt, der kann diesen zukünftig selbstverständlich bis zum Ablaufdatum jederzeit in einen Friedfischfischereischein umtauschen.

(Lachen)

Unser Anspruch sollte aber sein, möglichst viele Anglerinnen und Angler, ob jung oder alt, für den vollwertigen Fischereischein zu begeistern, der eine umfassende Vorbereitung und Prüfung voraussetzt.

In diesem Zusammenhang halte ich den zweiten Vorschlag des Gesetzentwurfs - die Absenkung des Mindestalters für den vollwertigen Fischereischein von 14 auf zwölf Jahre - für fast noch wichtiger. Diese Regelung erfüllt eine schon länger vorgebrachte Bitte aus der Anglerschaft.

Ein weiterer Hinweis der Anglerschaft betraf das Thema Sonderfischereischein. Die Inhaberinnen und Inhaber eines solchen Scheins dürfen nur Friedfische angeln und dies auch nur in Begleitung einer Person, die über einen Fischereischein verfügt.

(Lachen)

Hierbei stellt sich die Frage, weshalb es nicht ausreicht, wenn die begleitende Person lediglich über einen Friedfischfischereischein verfügt.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

- Wer jetzt noch folgen kann, der hat es wirklich drauf.

(Lachen - Unruhe)

Insofern - jetzt kommt das Wichtigste - haben die Koalitionsfraktionen diesen Punkt bereinigt. Insgesamt ist das also ein guter Gesetzentwurf. Ich freue mich darauf, das irgendwann einmal draußen erklären zu müssen. - Vielen Dank.