Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6146

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6316

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6356

(Erste Beratung in der 100. Sitzung des Landtages am 13.11.2025)


Zunächst wird zu dem Gang der Beratungen der Abg. Herr Ruland berichten.


Stefan Ruland (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6146 in der 100. Sitzung am 13. November 2025 zur Beratung und Beschlussfassung ausschließlich in den Ausschuss für Finanzen.

Es handelt sich um ein Artikelgesetz, dessen Kern das Gesetz zur Errichtung und Einrichtung der Landesämter für Bau- und Immobilienmanagement darstellt. Mit der Reorganisation sollen die Stellen effizienter arbeiten und weniger Personalbedarf bestehen. Die Planung und die Durchführung von Projekten soll durch flachere Hierarchien beschleunigt werden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals am 20. November 2025 mit dem Gesetzentwurf. Es fand eine Beratung statt. Von besonderer Intensität war die Debatte bei Fragen zur beabsichtigten personellen Verschlankung sowie zu intendierten Synergieeffekten.

Im Nachgang dieser Sitzung legte das Ministerium der Finanzen auf Verlangen des Ausschusses ein Schreiben zu offen gebliebenen Fragen zu Personaleinsatz und Mitbestimmung vor.

Am 1. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Finanzen die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf statt. Die Beratung fand auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes statt, die als Vorlage 1 verteilt wurde. Der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, anstelle des Begriffs „Modernisierung“ den Begriff „Neuordnung“ zu verwenden, wurde nicht gefolgt, da aus mehrheitlicher Sicht der bisherige Titel die Absicht des Gesetzes besser beschreibt.

Ein mündlich gestellter Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltete eine Abweichung der Bezeichnung für die Landesämter. Statt „Landesämter für Bau- und Immobilienmanagement“ solle es „Immobilien- und Baumanagement“ heißen. Das Ziel dieser Änderung ist, sichtbar zu machen, dass in beiden Fällen etwas gemanagt wird. Dieser Änderungsantrag wurde beschlossen.

In der Sitzung wurden des Weiteren Fragen der Ausschussmitglieder zu dem vorgenannten Schreiben des Ministeriums beantwortet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde mit den von mir genannten Änderungen mit 7 : 3 : 3 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/6356 vor.

Während der Erstellung der Beschlussempfehlung wurde festgestellt, dass aufgrund eines Büroversehens § 3 Abs. 2 in der Beschlussvorlage an den Ausschuss für Finanzen irrtümlicherweise nicht mehr enthalten war. Durch den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag in der Drs. 8/6356 soll diese unstrittige Regelung unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Behördenbezeichnung „Amt für Immobilien- und Baumanagement“ wieder in den Gesetzeswortlaut aufgenommen werden.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag und im Anschluss daran um Zustimmung zu der damit geänderten Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.