Tagesordnungspunkt 25
Erste Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6338
Frau Hüskens kann an das Rednerpult treten, weil sie den Gesetzentwurf für die Landesregierung einbringt. - Bitte sehr.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt vor.
Was möchten wir damit bewirken? - Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt und die 43 öffentlich bestellten Vermesser werden immer wieder hinzugezogen, weil das Gesetz vorsieht, dass sie stehende Gebäude einmessen.
Frau von Angern, es ist bestimmt auch bei Ihnen der Fall gewesen, als Sie Ihr Haus gebaut haben,
(Eva von Angern, Die Linke: Ich habe kein Haus gebaut!)
dass, nachdem Sie fertig waren, ein bestellter Vermesser kam, um das Gebäude einzumessen - und das war kostenpflichtig.
(Unruhe bei der Linken - Guido Kosmehl, FDP: Was?)
Mir ist immer wieder vorgetragen worden, dass dies von Bürgerinnen und Bürgern als der letzte Akt bei Gebäuden betrachtet wird. Und: Ja, es kostet Geld. Für den einen oder anderen, der vorher in der Finanzierung war, ist das etwas, das ein bisschen stört.
Deshalb sind wir der Frage nachgegangen, was genau damit passiert und wofür ich diese - wer Vermesser kennt, der weiß, dass sie immer hochgenau arbeiten - exakten Daten benötige. Dabei haben wir festgestellt, dass es z. B. - wir waren gerade im kommunalen Bereich - für die Themen Hochwasserschutz, Klimaschutz, Frischluftschneisen, aber auch für den Rettungsdienst wichtig ist zu wissen, da steht ein Gebäude. Aber: Keiner der Nutzer hat vorgetragen, dass man eine exakte Gebäudeeinmessung, also auf den Zentimeter oder, wie es wahrscheinlich Vermesser sagen würden, auf den Millimeter genau, brauchen würde.
Das hat uns aber an den Punkt gebracht, die Verwaltung zu vereinfachen und vor allen Dingen geringere Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Denn das Land befliegt Sachsen-Anhalt jedes Jahr zur Hälfte. Das heißt, die Hälfte der Landesfläche wird jedes Jahr per Luftbildaufnahme erfasst. Wir haben also hochaktuelle Datenbestände von Sachsen-Anhalt. Mithilfe dieser Datenbestände können wir jederzeit erkennen, ob ein neues Gebäude errichtet wurde. Da kam natürlich die Frage auf, warum wir diesen Datenbestand nicht nutzen können, um die Gebäudeeinmessung zu ersetzen. Wir schlagen Ihnen mit dem Gesetz vor, genau das zu tun.
Und: Ja - Sie haben es der Vorlage entnommen , es gibt allerdings auch den einen oder anderen, der der Meinung ist, dass man im Bereich der Gebäudevermessung daran festhalten muss. Das ist natürlich auch ein Business - das will ich nicht verhehlen , wir haben allerdings zugesagt, dass wir für die öffentlich bestellten Vermesser hier auch einen entsprechenden Ausgleich schaffen werden, sodass niemand in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Wir brauchen die öffentlich bestellten Vermesser. Ich habe an dieser Stelle auch schon einmal gesagt, dass wir hier Schwierigkeiten haben, genügend öffentlich bestellte Vermesser für die anstehenden Aufgaben zu finden. Wir haben einen hohen Altersdurchschnitt. Wir haben immer wieder Abgänge. Aus diesem Grund haben wir uns hier im Landtag bereits zweimal mit den öffentlich bestellten Vermessern beschäftigt, um deren Berufsbild attraktiver zu machen.
In diesem Fall bin ich aber der Auffassung, dass wir einfach einmal die andere Seite in den Blick nehmen müssen, nämlich Menschen, die bauen, die dann die Kosten tragen und die letztendlich - so ist unsere Auffassung - in diesem Fall unnötige Kosten tragen müssen. Das würden wir gern ändern. Deshalb schlage ich Ihnen diese Gesetzesnovelle vor und freue mich schon jetzt auf die Beratung im Ausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.