Michael Richter (Minister der Finanzen):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz auf die Berichterstattung von Herrn Ruland eingehen. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung und der Befassung im Kabinett gab es viele Runden, die gedreht wurden und die gedreht werden mussten, um vor allem die Legislative von der Notwendigkeit der Modernisierung zu überzeugen. Nunmehr sind viele Monate vergangen, und ich bin sehr froh, vor allem mit Blick auf die Bediensteten, dass der Prozess, der sich über ein Jahr erstreckte, nun hier und heute abgeschlossen werden kann.

Die neuen Ämter, die nach der Umbenennung durch den Finanzausschuss nun als Ämter für Immobilien- und Baumanagement, kurz AIB, bezeichnet werden, können ab Januar ihre Arbeit aufnehmen. Wir hatten gestern Nachmittag eine weitere Dienstbesprechung mit allen Bediensteten des Noch-Landesbetriebes BLSA und haben mit ihnen viele Fragen, die den Übergang betreffen, erörtert und auch klären können, sodass ich sehr positiv gestimmt bin, dass der Übergang gut funktionieren wird.

Die Ziele der Modernisierung, die ich bereits mit der Einbringung des Gesetzentwurfes erläutert habe, möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Wichtig ist mir aber festzuhalten, dass das Ministerium der Finanzen keine Kraftanstrengung vorgenommen hätte, wenn es nicht von der Zielsetzung des Vorhabens überzeugt gewesen wäre.

Trotz der Kritik einiger Abgeordneter, nicht frühzeitig in den Prozess einbezogen worden zu sein, war es vor der Befassung im Parlament in erster Linie wichtig, mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Wie dem Schreiben der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats des Landesbetriebes BLSA zu entnehmen ist, wurde dieser von Anfang an einbezogen, ohne dass bereits eine Entscheidung der Hausleitung vorlag. Insofern hoffe ich, dass wir die größten Bedenken während der Beratungen bezüglich der Umstrukturierung aus dem Weg räumen konnten.

Eine Anmerkung muss ich jetzt nicht bringen, weil Herr Ruland schon darauf hingewiesen hat, dass Absatz 3 Satz 2 kurzerhand verschwunden ist und nunmehr durch den Änderungsantrag wieder aufgenommen werden muss, um dieses Versehen zu heilen. Insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.