Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Dank schließt sich die Landesregierung gern abermals an. Wir haben ihn dem Vorsitzenden und der Pandemiekommission insgesamt schon ausgerichtet. Und auch in der Rückschau per heute ist festzustellen: Es gibt nichts Besseres in den anderen Ländern. Der Bund kämpft noch mit sich; die Enquete-Kommission tagt. Ich komme darauf gleich noch einmal zurück.
Zunächst zu Punkt 2. Wir sind dabei. Ich bin dankbar dafür, dass heute bei Tagesordnungspunkt 13 das Sondervermögen „Corona“ noch einmal geöffnet worden ist; denn es wird noch vieles abgewickelt.
Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang der Neubau des Pandemieresilienzzentrums in Halle, eines landesweiten Ausbildungszentrums für Pandemie- und Katastrophenbewältigung, von dem ich mir persönlich sehr viel verspreche, weil es die praktische mit der wissenschaftlichen Dimension auf Dauer verknüpft. Damit haben wir dann eine Einrichtung, die mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, aber auch vieles andere mehr.
Wir wollen gern die Berichtspflichten erfüllen, die hier konstatiert werden. Wir bereiten uns darauf ohnehin schon vor.
Im Zusammenhang mit Punkt 3 Kommunikation und Datenmanagement , möchte ich gern hinweisen
(Unruhe)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Robra, einen Augenblick bitte. - Könnte das Plenum etwas mehr Ruhe einkehren lassen? Das ermöglicht es dann denen, die zuhören wollen und die sich für das Thema wirklich interessieren, den Ausführungen des Ministers zu folgen.
Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Frau Präsidentin, ich bin Ihnen dankbar für diese Intervention; denn gerade jetzt kommt ein entscheidender Hinweis für die weitere Bearbeitung des Themas.
In der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages haben am 1. Dezember 2025 das Protokoll liegt schon vor zahlreiche Sachverständige noch einmal Rückschau gehalten aus der Bundesperspektive. Unter anderem ist von nahezu allen Sachverständigen übereinstimmend beklagt worden, dass der Datenschutz noch nicht ausreichend speziell auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit eingerichtet ist und dass das gerade in der Anfangszeit ein enormes Problem gewesen ist. Insofern sollten wir das, wenn wir Punkt 3 der Beschlussempfehlung Rechnung tragen wollen, auch einbeziehen. - Das war es von mir. Ich danke Ihnen.